Hallo,
ich habe fest damit geplant, dass ein Studienplatztausch fürs erste Semester Medizin auch dieses Jahr. wie bisher auch, möglich sein wird. Und bin sehr überrumpelt, von der sehr kurzfristigen Entscheidung diese Regelung zu kippen. Gibt es Härtefallregelungen und falls ja, an wen kann ich mich wenden?
Viele Grüße
Hallo caja1122,
Der Studienplatztausch ist zwar eine an vielen bundesdeutschen Hochschulen etablierte Verwaltungspraxis, diese hat aber keine rechtliche Grundlage in den Vergabeverordnungen der Länder. Daher hat sich die Universität Hamburg entschieden, diese Praxis einzustellen. Die Entscheidung fiel relativ kurzfristig, daher gab es keine Möglichkeit der zeitigen Vorankündigung.
Es gibt eine Übergangregelung für bereits eingeschriebene Studierende, da diese bei der Planung ihres weiteren Studiums darauf vertrauen konnten, dass ein Tausch möglich ist, sofern sie einen Tauschpartner finden, da sie ja bereits einen Studienplatz an einem bestimmten Ort inne haben. Für den Tausch vorab gibt es keine Ausnahmen oder Härtefallregelungen, da bei einer laufenden Bewerbung keine Planungssicherheit gegeben sein kann, denn keine:r der beiden Tauschpartner:innen kann sicher sein, den Studienplatz am gewünschten Ort zu erhalten.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Der Studienplatztausch ist zwar eine an vielen bundesdeutschen Hochschulen etablierte Verwaltungspraxis, diese hat aber keine rechtliche Grundlage in den Vergabeverordnungen der Länder. Daher hat sich die Universität Hamburg entschieden, diese Praxis einzustellen. Die Entscheidung fiel relativ kurzfristig, daher gab es keine Möglichkeit der zeitigen Vorankündigung.
Es gibt eine Übergangregelung für bereits eingeschriebene Studierende, da diese bei der Planung ihres weiteren Studiums darauf vertrauen konnten, dass ein Tausch möglich ist, sofern sie einen Tauschpartner finden, da sie ja bereits einen Studienplatz an einem bestimmten Ort inne haben. Für den Tausch vorab gibt es keine Ausnahmen oder Härtefallregelungen, da bei einer laufenden Bewerbung keine Planungssicherheit gegeben sein kann, denn keine:r der beiden Tauschpartner:innen kann sicher sein, den Studienplatz am gewünschten Ort zu erhalten.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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