Sehr geehrtes Campus-Center,
Ich besuche derzeit eine Schule in Irland und mache aktuell meinen irischen Schulabschluss (Leaving Certificate). Meine endgültigen Prüfungsergebnisse werde ich voraussichtlich erst im August erhalten.
Da ich mich gerne zum Wintersemester 2026/27 für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Hamburg bewerben würde, wollte ich nachfragen, wie die Bewerbung in meiner Situation abläuft.
Insbesondere würde mich interessieren:
* Kann ich mich bereits vor Erhalt meiner endgültigen Leaving-Certificate-Ergebnisse bewerben?
* Werden bei der Bewerbung vorläufige Noten bzw. Predicted Grades berücksichtigt?
* Welche Unterlagen sollte ich bis zum Bewerbungsschluss am 15. Juli einreichen?
* Wann und auf welchem Weg kann ich mein endgültiges Zeugnis nachreichen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo
Hallo Thilo,
Voraussetzung für eine Bewerbung an der Uni Hamburg ist, dass Sie die Hochschulzugangsberechtigung bis Ende der Bewerbungsfrist (15.7.) erworben haben. Auch wenn Sie das Abschlusszeugnis erst zur Immatrikulation einreichen müssen, benötigen Sie die umgerechnete Note in das deutsche Notensystem bis Bewerbungsfristende, da Ihre Bewerbung mit der umgerechneten Note am Zulassungsverfahren teilnimmt. Vorläufige Noten können nicht akzeptiert werden. Zudem müssen ausländische Hochschulzugangsberechtigungen vorab für eine Studium in Deutschland/ Uni Hamburg und für den angestrebten Studiengang anerkannt werden. Dieses Dokument wird dann im Rahmen der Immatrikulation (ab Ende Juli / Anfang August möglich) eingereicht. An der Uni Hamburg ist das Anerkennungsverfahren allerdings nur bis zur 15. Juli möglich.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html
Es tut mir leid, aber in Ihrem Fall sehe ich keine Chancen durch den späten Erhalt Ihres Abschlusszeugnisses.
Mit besten Grüßen,
BK
Voraussetzung für eine Bewerbung an der Uni Hamburg ist, dass Sie die Hochschulzugangsberechtigung bis Ende der Bewerbungsfrist (15.7.) erworben haben. Auch wenn Sie das Abschlusszeugnis erst zur Immatrikulation einreichen müssen, benötigen Sie die umgerechnete Note in das deutsche Notensystem bis Bewerbungsfristende, da Ihre Bewerbung mit der umgerechneten Note am Zulassungsverfahren teilnimmt. Vorläufige Noten können nicht akzeptiert werden. Zudem müssen ausländische Hochschulzugangsberechtigungen vorab für eine Studium in Deutschland/ Uni Hamburg und für den angestrebten Studiengang anerkannt werden. Dieses Dokument wird dann im Rahmen der Immatrikulation (ab Ende Juli / Anfang August möglich) eingereicht. An der Uni Hamburg ist das Anerkennungsverfahren allerdings nur bis zur 15. Juli möglich.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html
Es tut mir leid, aber in Ihrem Fall sehe ich keine Chancen durch den späten Erhalt Ihres Abschlusszeugnisses.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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