Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Thema Doppelstudium. Ich studiere derzeit an der Europa-Universität Flensburg. Ich habe bereits alle Kurse bestanden und bin nur noch für meine Bachelorarbeit immatrikuliert. Diese werde ich spätestens Mitte September abgeben. Die Korrekturfrist beträgt 4 Wochen. Der Master beginnt bereits am 1.10. Ich wäre also wohl kurzzeitig an 2 Unis eingeschrieben. Muss ich in diesem Fall bei meiner Masterbewerbung einen Antrag für das Doppelstudium ausfüllen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Tbw2403,
fragen Sie am besten bei Ihrer Hochschule nach, bis wann Sie immatrikuliert sein müssen. Ist dieses ab dem 1.10. (Semesterstart) nicht mehr erforderlich, ist kein Antrag auf Doppelstudium an der Uni Hamburg zu stellen.
Mit besten Grüßen,
BK
fragen Sie am besten bei Ihrer Hochschule nach, bis wann Sie immatrikuliert sein müssen. Ist dieses ab dem 1.10. (Semesterstart) nicht mehr erforderlich, ist kein Antrag auf Doppelstudium an der Uni Hamburg zu stellen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo BK,
ich werde wohl im Oktober noch immatrikuliert sein. Allerdings habe ich auf der Uni Hamburg Internetseite folgendes gelesen: Kein Antrag auf ein Doppelstudium ist erforderlich, wenn sich Ihr Bachelorstudium in der Abschlussphase befindet und gleichzeitig das entsprechende konsekutive Masterstudium aufgenommen werden soll. In diesem Fall dürfen Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters parallel in beiden Studiengängen immatrikuliert sein.
Gilt dies auch für Studiengänge an verschiedenen Universitäten? Ich studiere Lehramt und warte ja lediglich auf meine Note der Bachelorarbeit bzw. Mein Abschluss Zeugnis.
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Tom
ich werde wohl im Oktober noch immatrikuliert sein. Allerdings habe ich auf der Uni Hamburg Internetseite folgendes gelesen: Kein Antrag auf ein Doppelstudium ist erforderlich, wenn sich Ihr Bachelorstudium in der Abschlussphase befindet und gleichzeitig das entsprechende konsekutive Masterstudium aufgenommen werden soll. In diesem Fall dürfen Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters parallel in beiden Studiengängen immatrikuliert sein.
Gilt dies auch für Studiengänge an verschiedenen Universitäten? Ich studiere Lehramt und warte ja lediglich auf meine Note der Bachelorarbeit bzw. Mein Abschluss Zeugnis.
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Tom
Hallo Tom,
bei einem Bachelor-Masterübergang ist kein Antrag auf Doppelstudium erforderlich.
Mit besten Grüßen,
BK
bei einem Bachelor-Masterübergang ist kein Antrag auf Doppelstudium erforderlich.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg