Bearbeitet Jura: Wechsel aus Brandenburg nach Hamburg
Hallo zusammen,

ich habe eine grundlegende wichtige Frage.
Ein Freund von mir studiert aktuell Jura an der Universität Potsdam und möchte sich für ein höheres Fachsemester an der Uni Hamburg bewerben.

Die wesentliche Voraussetzung "Bestehen der Zwischenprüfung", hat er erfüllt.
Allerdings gibt es Unklarheiten hinsichtlich der Hochschulzugangsberechtigung. Während man in der Regel eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung benötigt, um Jura zu studieren, konnte er in Brandenburg das Studium mit seiner Fachhochschulreife (schulischer + praktischer Teil) antreten.

Kommt für Ihn ein Wechsel überhaupt in Frage, oder bleibt ihm das verwehrt?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
LG bibabutzemann
Bearbeitet Re: Jura: Wechsel aus Brandenburg nach Hamburg
Hallo bibabutzemann,

wer an einer deutschen Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich studiert hat, erwirbt damit eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den gleichen Studiengang oder einen Studiengang derselben Fachrichtung an einer Hamburger Hochschule. Ein erfolgreiches Studium liegt vor, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber in der bisher zur Verfügung stehenden Zeit des Studiums (Minimum ein Jahr) 75% der möglichen Leistungspunkte erbracht hat, die hätten erbracht werden können.

Mit dieser Art der Hochschulzugangsberechtigung ist ausschließlich eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester (bzw. Hauptstudium Rechtswissenschaft) eines Studiengangs möglich. Eine Bewerbung ins erste Fachsemester ist folglich ausgeschlossen.

Der Nachweis der Hochschule wird dann bei der Immatrikulation eingereicht. Bei "Art der Hochschulzugangsberechtigung" ist in der Online-Bewerbung "sonstige" einzutragen.

Mit besten Grüßen,
BK
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Universität Hamburg
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