Bearbeitet Erforderlichkeit eines Antrags auf Doppelstudium bei möglicher Überschneidung mit Bachelorarbeit
Sehr geehrte Frau Schelling,

ich habe mich bereits regulär um einen Studienplatz für das Jurastudium zum WiSe 26/27 beworben. Über den Sommer werde ich meine Bachelorarbeit im Studiengang Wirtschaftsrecht an einer anderen Hochschule schreiben und aller Voraussicht nach auch vor dem Beginn des Wintersemesters abschließen.

Allerdings möchte ich verhindern, dass eine Aufnahme des Jurastudiums - auf das ich mich sehr freue - daran scheitert, dass ich eventuell doch erst Anfang Oktober 2026 meine Bachelorarbeit offiziell abschließe und exmatrikuliert bin. Ich möchte vermeiden, dass eine mögliche kurze Überschneidung, z.B. für 2 Wochen, dazu führen würde, dass ich nicht zum Wintersemester immatrikuliert werden kann. Daher beabsichtige ich rechtzeitig vor Ende der Bewerbungsfrist in Erfahrung zu bringen, ob ich zu meiner Bewerbung einen Antrag auf Doppelstudium (provisorisch) stellen sollte?

Ich hoffe sehr, dass Sie mir dabei helfen können, bei meiner Bewerbung korrekt vorzugehen. Sofern Sie mich an einen konkreten Ansprechpartner der Fakultät für Rechtswissenschaften verweisen können, wäre ich Ihnen zudem auch sehr dankbar. Bereits vorab sehr vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Viele Grüße
Finn Neitzel
Re: Erforderlichkeit eines Antrags auf Doppelstudium bei möglicher Überschneidung mit Bachelorarbeit
Hallo,
sofern es erforderlich ist, dass Sie über den 01.10. hinaus an der anderen Hochschule immatrikuliert bleiben, müssen Sie einen Antrag auf Doppelstudium an der Uni Hamburg stellen:
Sind Sie bereits an einer anderen deutschen öffentlichen Universität eingeschrieben und wollen an der Universität Hamburg das zweite Studium aufnehmen, müssen Sie bei der Bewerbung an der Universität Hamburg den entsprechenden Antrag auf das Doppelstudium stellen.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html

Ob Sie bis zur Eintragung der Bachelor-Note immatrikuliert bleiben müssen, bringen Sie am besten an Ihrer derzeitigen Uni in Erfahrung - an der UHH ist es z.B. so, dass dies nur bis zur Anmeldung der Arbeit erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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