Hallo,
ich habe einen Rückstellungsbescheid für einen Studienplatz Psychologie (Bachelor) vom letzten Jahr (WS2025/26), wegen Kinderbetreuung. Mein Kind ist 2023 geboren- wie lange kann ich diesen Rückstellungsbescheid geltend machen?
Zudem: wenn ich mich dieses Jahr auf einen Medizinstudienplatz bewerbe (erfolgreich oder auch nicht erfolgreich), verfällt der Anspruch auf bevorzugte Zulassung mittels Rückstellungsbescheid in Psychologie?
Besten Dank!
Hallo Alex0587,
die Rückstellung gilt für maximal zwei Vergabeverfahren nach Antragsstellung. Bei Betreuung/Pflege eines Kindes bis zu einer Dauer von 3 Jahren. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... llung.html
Mit besten Grüßen,
BK
die Rückstellung gilt für maximal zwei Vergabeverfahren nach Antragsstellung. Bei Betreuung/Pflege eines Kindes bis zu einer Dauer von 3 Jahren. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... llung.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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