Ich habe die Fachhochschulreife mit Schwerpunkt Technik/Bautechnik und eine abgeschlossene Ausbildung zum Tischler. Ich habe bereits telefonisch mit der Universität Hamburg gesprochen und dabei die Information erhalten, dass ein Studium über einen Zugang mit Berufserfahrung möglich sein könnte.
Ich möchte gerne Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Bautechnik und möglichst Sport als Zweitfach studieren.
Können Sie bitte prüfen bzw. mir mitteilen, ob ich mit meiner Fachhochschulreife und meiner bisherigen Berufsausbildung/Berufserfahrung (2 Jahre)
die Zugangsvoraussetzungen erfülle und welchen Weg ich dafür gehen muss?
Hallo Elias_473,
mit der Fachhochschulreife können Sie sich an der Uni Hamburg nur für die Studiengänge Sozialökonomie oder Wirtschaftsingenieurwesen bewerben, oder aber an Fachhochschulen wie bspw. in Hamburg an der HAW.
An der Uni Hamburg gibt es zwei Möglichkeiten für Studieninteressierte ohne Abitur, sich für Lehramtsstudium bewerben zu können:
1) Der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung für Berufstätige ohne Abitur nach § 38. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine der Ausbildung anschließende dreijährige Berufstätigkeit in Vollzeit (bis Ende der Bewerbungsfrist). Ausbildungs- bzw. Fortbildungszeiten sowie Praktika und Mini-Jobs werden dabei nicht als berufliche Tätigkeit anerkannt.
Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "lediglich" eine Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Studiengang an der Universität Hamburg. Mit der Endnote der Eingangsprüfung können Sie sich dann in der Bewerbungsfrist vom 1. Juni bis 15. Juli um einen Studienplatz an der Universität Hamburg bewerben.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
2) Eine weitere Möglichkeit, den Hochschulzugang für einen Studiengang zu erwerben, ist der Zugang über eine Fortbildungsprüfung. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen (aufbauend auf der Ausbildung) erwerben Sie eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 37 für jeden Studiengang Ihrer Wahl. Mit diesem Abschluss dürfen Sie nicht mehr an der Eingangsprüfung nach § 38 teilnehmen. Zudem muss der Fortbildungsabschluss vor Ende der Bewerbungsfrist (15.7.) erworben worden sein. Mit Ihrer Ausbildung wäre die Fortbildung zum Tischlermeister eine Möglichkeit.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Mit der Wahl des Unterrichtsfaches Sport müssen Sie zudem die besonderen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Nachweise sind dann zur Immatrikulation einzureichen.
siehe auch unter https://www.ew.uni-hamburg.de/einrichtu ... sport.html
Mit besten Grüßen,
BK
mit der Fachhochschulreife können Sie sich an der Uni Hamburg nur für die Studiengänge Sozialökonomie oder Wirtschaftsingenieurwesen bewerben, oder aber an Fachhochschulen wie bspw. in Hamburg an der HAW.
An der Uni Hamburg gibt es zwei Möglichkeiten für Studieninteressierte ohne Abitur, sich für Lehramtsstudium bewerben zu können:
1) Der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung für Berufstätige ohne Abitur nach § 38. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine der Ausbildung anschließende dreijährige Berufstätigkeit in Vollzeit (bis Ende der Bewerbungsfrist). Ausbildungs- bzw. Fortbildungszeiten sowie Praktika und Mini-Jobs werden dabei nicht als berufliche Tätigkeit anerkannt.
Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "lediglich" eine Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Studiengang an der Universität Hamburg. Mit der Endnote der Eingangsprüfung können Sie sich dann in der Bewerbungsfrist vom 1. Juni bis 15. Juli um einen Studienplatz an der Universität Hamburg bewerben.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
2) Eine weitere Möglichkeit, den Hochschulzugang für einen Studiengang zu erwerben, ist der Zugang über eine Fortbildungsprüfung. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen (aufbauend auf der Ausbildung) erwerben Sie eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 37 für jeden Studiengang Ihrer Wahl. Mit diesem Abschluss dürfen Sie nicht mehr an der Eingangsprüfung nach § 38 teilnehmen. Zudem muss der Fortbildungsabschluss vor Ende der Bewerbungsfrist (15.7.) erworben worden sein. Mit Ihrer Ausbildung wäre die Fortbildung zum Tischlermeister eine Möglichkeit.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Mit der Wahl des Unterrichtsfaches Sport müssen Sie zudem die besonderen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Nachweise sind dann zur Immatrikulation einzureichen.
siehe auch unter https://www.ew.uni-hamburg.de/einrichtu ... sport.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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