Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde im kommenden Semester das Ergänzungsstudium Lehramt an Ihrer Universität aufnehmen.
Da ich derzeit selbstständig tätig bin, trage ich die Kosten für meine Krankenversicherung eigenständig und falle daher nicht unter die studentische Krankenversicherung.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich erkundigen, ob für mich die allgemeine 20-Stunden-Regel während der Vorlesungszeit gilt, oder ob ich aufgrund meiner selbstständigen Erwerbstätigkeit und meiner unabhängigen Krankenversicherung parallel zum Studium weiterhin mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darf.
Hallo Anna138,
an der Uni Hamburg ist es Ihnen grundsätzlich erlaubt, mehr als 20 Stunden neben dem Studium zu arbeiten. Eine Höchstgrenze für die Arbeitszeit gibt es nicht. Sofern die Arbeitszeit mehr als 20 Stunden/Woche beträgt, liegt die Verantwortung für sich daraus ergebende studienorganisatorische Probleme allein bei den Studierenden.
In welchen Fällen und unter welchen Bedingungen ein Teilzeitstudium sinnvoll und möglich ist, finden Sie hier beschrieben: www.uni-hamburg.de/teilzeit
Mit freundlichen Grüßen,
an der Uni Hamburg ist es Ihnen grundsätzlich erlaubt, mehr als 20 Stunden neben dem Studium zu arbeiten. Eine Höchstgrenze für die Arbeitszeit gibt es nicht. Sofern die Arbeitszeit mehr als 20 Stunden/Woche beträgt, liegt die Verantwortung für sich daraus ergebende studienorganisatorische Probleme allein bei den Studierenden.
In welchen Fällen und unter welchen Bedingungen ein Teilzeitstudium sinnvoll und möglich ist, finden Sie hier beschrieben: www.uni-hamburg.de/teilzeit
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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