Hallo Forum Mitglieder,
wir wohnen derzeit in Kalifornien, sind aber gebuertige Hamburger. Meine Frau und ich haben selbst an der Uni-HH studiert.
Meine Tochter hat Interesse in Hamburg zu studieren (Medizin) und nun moechte ich mich fruehzeitig erkundigen, welche Moeglichkeiten Sie hat und wie sie sich bewerben kann.
Sie hat einen deutschen Pass und hat das Deutsche Sprachdiplom von der ZfA bestanden, welches Ihr die HZB erlaubt. Und wird Ihren Highschool Abschluss haben. Kann Sie damit an der Uni-Hamburg studieren?
Nachdem ich einige Informationen online durch gestoebert habe, ist sie weder:
- Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer/innen)
- Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder aus Island, Liechtenstein und Norwegen
- Bewerber, die selbst nicht Staatsangehörige eines EU-Staates bzw. Norwegens, Islands oder Liechtensteins sind, deren Familienangehörige aber zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschland beschäftigt sind.
Ziel ist, dass sie sich an der Uni-Hamburg fuer das Studienfach Medizin anmelden kann.
Ich finde keine genaueren Informationen, fuer diesen spezifischen Fall und waere fuer jede Hilfe dankbar.
Vielen Dank im voraus.
Hallo SoCal2HH,
Wenn Ihre Tochter die deutsche Staatsbürgerschaft hat, gilt für sie, dass sie Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist (Deutschland ist hier mit inbegriffen) und daher den Deutschen gleichgestellt ist. Daher gelten für sie bezüglich der Bewerbung für Medizin an der Uni Hamburg dann die auf der folgenden Seite angegebenen Informationen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... start.html Sie bewirbt sich wie Bewerber/innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung nicht direkt bei der Uni Hamburg, sondern über hochschulstart.de. Sie gilt dabei aber, da sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzt, als ausländische Bewerberin. Informationen von hochschulstart.de für ausländische Bewerber/innen finden Sie hier: http://hochschulstart.de/index.php?id=8
Darüber, ob der Abschluss Ihrer Tochter sie zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt, entscheidet bei einer Bewerbung über hochschulstart.de nicht die Uni Hamburg, sondern hochschulstart.de selbst. Informationen dazu, wie Sie herausfinden können, ob eine Studienberechtigung für Deutschland mit dem Abschluss Ihrer Tochter aus Sicht von hochschulstart.de gegeben ist, finden Sie hier: http://hochschulstart.de/index.php?id=2713
Mit einem US-amerikanischen Highschool-Abschluss ist in der Regel nur bei Erfüllung bestimmter Zusatzbedingungen ein Hochschulzugang für Deutschland gegeben. Informationen dazu finden Sie über die Datenbank anabin: http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/s ... d_gewaehlt und über die folgende Seite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes: https://www.daad.de/deutschland/nach-de ... 15&ebene=2
Wenn Ihre Tochter ihre Schullaufbahn nicht in Deutschland absolviert hat, muss sie ungeachtet Ihrer Staatsangehörigkeit bei einer Immatrikulation an der Uni Hamburg ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Informationen zu den für ein Studium an der Uni Hamburg erforderliche Deutschkenntnissen und den zum Nachweis akzeptierten Zertifikaten finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Ihre Tochter die deutsche Staatsbürgerschaft hat, gilt für sie, dass sie Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist (Deutschland ist hier mit inbegriffen) und daher den Deutschen gleichgestellt ist. Daher gelten für sie bezüglich der Bewerbung für Medizin an der Uni Hamburg dann die auf der folgenden Seite angegebenen Informationen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... start.html Sie bewirbt sich wie Bewerber/innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung nicht direkt bei der Uni Hamburg, sondern über hochschulstart.de. Sie gilt dabei aber, da sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzt, als ausländische Bewerberin. Informationen von hochschulstart.de für ausländische Bewerber/innen finden Sie hier: http://hochschulstart.de/index.php?id=8
Darüber, ob der Abschluss Ihrer Tochter sie zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt, entscheidet bei einer Bewerbung über hochschulstart.de nicht die Uni Hamburg, sondern hochschulstart.de selbst. Informationen dazu, wie Sie herausfinden können, ob eine Studienberechtigung für Deutschland mit dem Abschluss Ihrer Tochter aus Sicht von hochschulstart.de gegeben ist, finden Sie hier: http://hochschulstart.de/index.php?id=2713
Mit einem US-amerikanischen Highschool-Abschluss ist in der Regel nur bei Erfüllung bestimmter Zusatzbedingungen ein Hochschulzugang für Deutschland gegeben. Informationen dazu finden Sie über die Datenbank anabin: http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/s ... d_gewaehlt und über die folgende Seite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes: https://www.daad.de/deutschland/nach-de ... 15&ebene=2
Wenn Ihre Tochter ihre Schullaufbahn nicht in Deutschland absolviert hat, muss sie ungeachtet Ihrer Staatsangehörigkeit bei einer Immatrikulation an der Uni Hamburg ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Informationen zu den für ein Studium an der Uni Hamburg erforderliche Deutschkenntnissen und den zum Nachweis akzeptierten Zertifikaten finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg