Liebes CampusCenter-Team,
ich bin jetzt im 3. Mastersemester und werde dieses Semester alle Prüfungen außer der Masterarbeit fertig bekommen. Eigentlich würde ich dann ja im nächsten Sommersemester die Masterarbeit schreiben. Ich möchte aber gerne ins Ausland (zu Reisezwecken) und erst im WS 17/18 die Arbeit schreiben. Ein Urlaubssemester scheint da nicht das Richtige zu sein, weil ja keiner der Gründe zutrifft. Was für Möglichkeiten habe ich, wenn ich eigentlich keine Veranstaltung mehr besuchen muss? Kann ich einfach den Semesterbeitrag bezahlen und das Semester über "nichts" machen?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Viola
Liebe Viola,
Eine Beurlaubung ist in diesem Fall in der Tat nicht möglich. Es gibt aber keine universitätsübergreifende Regelung, die besagt, dass Sie grundsätzlich nicht ein Semester aussetzen dürfen, sofern das betreffende Semester nicht Ihr erstes Fachsemester ist. Was aber möglich ist, ist, dass es Regelungen in der Ihren Studiengang regelnden Prüfungsordnung bzw. in den Ihren Studiengang regelnden Fachspezifischen Bestimmungen gibt, die es ausschließen, dass Sie zu diesem Zeitpunkt ein Semester aussetzen. Diesbezüglich sollten Sie sich bei der für Ihren Studiengang zuständigen Studiengangskoordination bzw. dem zuständigen Studienbüro erkundigen, um prüfen zu lassen, ob es für Sie negative Konsequenzen haben kann, wenn Sie bei Ihrem gegenwärtigen Leistungsstand vor Ihrer Masterarbeit ein Semester aussetzen. Sollten Sie nicht wissen, wer hier Ihre Ansprechstelle ist, schreiben Sie mir gern, in welchem Studiengang Sie studieren, dann gebe ich Ihnen entsprechende Kontaktdaten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Beurlaubung ist in diesem Fall in der Tat nicht möglich. Es gibt aber keine universitätsübergreifende Regelung, die besagt, dass Sie grundsätzlich nicht ein Semester aussetzen dürfen, sofern das betreffende Semester nicht Ihr erstes Fachsemester ist. Was aber möglich ist, ist, dass es Regelungen in der Ihren Studiengang regelnden Prüfungsordnung bzw. in den Ihren Studiengang regelnden Fachspezifischen Bestimmungen gibt, die es ausschließen, dass Sie zu diesem Zeitpunkt ein Semester aussetzen. Diesbezüglich sollten Sie sich bei der für Ihren Studiengang zuständigen Studiengangskoordination bzw. dem zuständigen Studienbüro erkundigen, um prüfen zu lassen, ob es für Sie negative Konsequenzen haben kann, wenn Sie bei Ihrem gegenwärtigen Leistungsstand vor Ihrer Masterarbeit ein Semester aussetzen. Sollten Sie nicht wissen, wer hier Ihre Ansprechstelle ist, schreiben Sie mir gern, in welchem Studiengang Sie studieren, dann gebe ich Ihnen entsprechende Kontaktdaten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Liebe Frau Schelling,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich studiere Lehramt für die Primar- und Sekundarstufe I. Dann wende ich mich wahrscheinlich an das Studienbüro der Erziehungswissenschaften?
Viele Grüße
Viola
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich studiere Lehramt für die Primar- und Sekundarstufe I. Dann wende ich mich wahrscheinlich an das Studienbüro der Erziehungswissenschaften?
Viele Grüße
Viola
Liebe Viola,
Sofern Sie zu Beginn des betreffenden Semesters schon alle Modulprüfungen abgeschlossen haben werden und nur noch die Abschlussprüfung aussteht, sollten Sie nicht an das Studienbüro, sondern an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen wenden, da die Zuständigkeit für die Abschlussprüfungen in den Lehramtsstudiengängen dort liegt. Sollten Sie zum entsprechenden Zeitpunkt noch nicht alle Modulprüfungen abgeschlossen haben, wäre es zusätzlich sinnvoll, das Studienbüro bzw. die Studienbüros der Teilstudiengänge zu konsultieren, in denen noch Modulprüfungen ausstehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sofern Sie zu Beginn des betreffenden Semesters schon alle Modulprüfungen abgeschlossen haben werden und nur noch die Abschlussprüfung aussteht, sollten Sie nicht an das Studienbüro, sondern an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen wenden, da die Zuständigkeit für die Abschlussprüfungen in den Lehramtsstudiengängen dort liegt. Sollten Sie zum entsprechenden Zeitpunkt noch nicht alle Modulprüfungen abgeschlossen haben, wäre es zusätzlich sinnvoll, das Studienbüro bzw. die Studienbüros der Teilstudiengänge zu konsultieren, in denen noch Modulprüfungen ausstehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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