Hallo Envy,
Eine Möglichkeit, sich für den Studiengang Psychologie oder Soziologie bewerben zu können, ist der Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für diese Eignungsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend drei Jahre Berufstätigkeit in Vollzeit. Eine Teilzeitbeschäftigung verlängert die Zeit entsprechend. Diese drei Jahre haben Sie noch nicht zusammen, oder?
Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/38
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aetige.pdf
Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für einen bestimmten Studiengang. Mit der Endnote der Eingangsprüfung können Sie sich schließlich in der Bewerbungsfrist vom 1. Juni bis 15. Juli um einen Studienplatz bewerben. Hierbei muss man jedoch beachten, dass die Studiengänge in der Regel nicht zulassungsfrei sind. Das bedeutet, Sie müssen eine bestimmte Note erreichen (in Ihrem Fall wäre das die Note der §38-Eingangsprüfung), um einen Studienplatz zu erhalten. Wenn Sie über die Eingangsprüfung eine HZB erhalten, fällt Ihre Bewerbung in die Quote für die beruflich Qualifizierten.
Mit besten Grüßen,
BK