Lieber fischblub,
es gibt für Sie zwei Möglichkeiten in Hamburg.
Zum einen können Sie Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I studieren. Erste Informationen dazu finden Sie im
Informationsportal Lehramt der Universität Hamburg.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen i.d.R. für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier:
http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Die zweite Möglichkeit ist ein Quereinstieg, der durch Ihren Masterabschluss Informatik ermöglicht ist. Zuständig für einen möglichen Quereinstieg ist die Behörde für Schule und Berufsbildung. Die Voraussetzungen, weiterführende Informationen und Kontakt finden sie auf der Webseite
http://www.hamburg.de/bsb/vorbereitungs ... stieg-gym/.
Die dort genannten Voraussetzungen gelten nur für Hamburg. Schauen Sie sich vielleicht auch die Voraussetzungen anderen Bundesländern an. Eine Übersicht zu den Kontakten der Kultusministerien finden Sie unter
http://www.bildungsserver.de/Kultusministerien-580.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch