Sehr geehrte Damen und Herren,
auf https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... otion.html steht, dass ich zum Einschreiben in ein Promotionsstudium eine amtlich beglaubigte Kopie meines Uni-Abschlusszeugnisses benoetige.
Dieses Zeugnis ist von der Uni Hamburg ausgestellt. Benoetige ich in diesem Fall tatsaechlich auch eine amtlich beglaubigte Kopie? Dem Promotionsbuero Physik und dem Personalbuero(Mittelweg) hat die gleichzeitige Vorlage von Original und Kopie genuegt.
Ueber eine Antwort wuerde ich mich freuen,
Florian Blumendorf