Hallo,
ich habe Lehramt für Grund- und Mittelstufe studiert, mein Referendariat gemacht und bin seit 5 Jahren als Lehrerin im Hamburger Schuldienst tätig.
Wie kann ich jetzt eine Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II nachholen?
Danke für die Antwort.
LG
Iwie
Liebe Iwie -
an der Universität Hamburg gibt es kein "Aufbaustudium" oder ähnliches, um die Lehrbefähigung zu erweitern. Auch haben sich die Studienordnungen geändert, das Lehramtsstudium ist ein Bachelor-Master-Studium geworden. Hier finden Sie mehr dazu:
http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... diengaenge
Sie könnten sich als Studienanfängerin in einen Bachelor Lehramt an Gymnasien (mit Ihren beiden Unterrichtsfächern) bewerben und sich dann, wenn Sie immatrikuliert sind, Leistungen aus Ihrem vorangegangenen Studium direkt in den betroffenen Fächern anerkennen lassen.
Die Ansprechpartner finden Sie hier:
http://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs/ ... nerkennung
Im Master of Education müssten Sie dann noch einmal so verfahren.
Mit freundlichen Grüßen,
an der Universität Hamburg gibt es kein "Aufbaustudium" oder ähnliches, um die Lehrbefähigung zu erweitern. Auch haben sich die Studienordnungen geändert, das Lehramtsstudium ist ein Bachelor-Master-Studium geworden. Hier finden Sie mehr dazu:
http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... diengaenge
Sie könnten sich als Studienanfängerin in einen Bachelor Lehramt an Gymnasien (mit Ihren beiden Unterrichtsfächern) bewerben und sich dann, wenn Sie immatrikuliert sind, Leistungen aus Ihrem vorangegangenen Studium direkt in den betroffenen Fächern anerkennen lassen.
Die Ansprechpartner finden Sie hier:
http://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs/ ... nerkennung
Im Master of Education müssten Sie dann noch einmal so verfahren.
Mit freundlichen Grüßen,
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
- Campus Center -
Universität Hamburg
- Campus Center -
Universität Hamburg
Liebes Beratungsteam,
vielen Dank für die hilfreiche Auskunft.
Ich habe von 2004-2009 Lehramt Grund- und Mittelstufe studiert und bin seit 2011 im Hamburger Schuldienst als verbeamtete Lehrerin tätig.
Ich möchte nun gerne die Sek II- Lehrberechtigung erwerben und habe von euch erfahren, dass ich mich für das entsprechende Studium bewerben muss und mir dann die Seminare, die ich bereits im ersten Studium gemacht habe, angerechnet werden.
Mir stellen sich folgende Fragen:
- Leider besitze ich die Nachweisscheine für die Seminare aus meinem Studium nicht mehr, sondern nur das Abschlusszeugnis. Ist es möglich, dass ich diese Leistungsnachweise von der Universität bekommen/anfordern kann? Wie mache ich das?
- Bin ich verpflichtet, die Sporteignungsprüfung für das Fach Sport abzulegen, auch dann, wenn ich bereits ein abgeschlossenes Sportstudium (Lehrmat GruMi) habe?
Vielen Dank für die Antworten!
Viele Grüße
Irina Wiens
vielen Dank für die hilfreiche Auskunft.
Ich habe von 2004-2009 Lehramt Grund- und Mittelstufe studiert und bin seit 2011 im Hamburger Schuldienst als verbeamtete Lehrerin tätig.
Ich möchte nun gerne die Sek II- Lehrberechtigung erwerben und habe von euch erfahren, dass ich mich für das entsprechende Studium bewerben muss und mir dann die Seminare, die ich bereits im ersten Studium gemacht habe, angerechnet werden.
Mir stellen sich folgende Fragen:
- Leider besitze ich die Nachweisscheine für die Seminare aus meinem Studium nicht mehr, sondern nur das Abschlusszeugnis. Ist es möglich, dass ich diese Leistungsnachweise von der Universität bekommen/anfordern kann? Wie mache ich das?
- Bin ich verpflichtet, die Sporteignungsprüfung für das Fach Sport abzulegen, auch dann, wenn ich bereits ein abgeschlossenes Sportstudium (Lehrmat GruMi) habe?
Vielen Dank für die Antworten!
Viele Grüße
Irina Wiens
Liebe Iwie -
von der Eignungsprüfung Sport kann man nur befreit werden, wenn eine Eignungsprüfung nicht länger als zwei Jahre zurück liegt. Hier ist die entsprechende Satzung:
https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/d ... 150513.pdf
Und hier ist die Website mit den Informationen zur Eignungsprüfung:
https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/e ... efung.html
Bezüglich der fehlenden Nachweise ist es so, dass natürlich nur anerkannt werden kann, wofür ein Nachweis (Schein) vorliegt. Gehen die besuchten Seminare aus dem Abschlusszeugnis hervor? Ansonsten müssten Sie wohl mit den zuständigen Ansprechpartnern in den Studienbüros (den Link zur Seite hatte ich schon in der ersten Mail eingefügt) verhandeln, ob zumindest offensichtlich besuchte Veranstaltungen (Eingangsveranstaltungen o.ä.) auf Grundlage Ihres Abschlusszeugnisses anerkannt werden können. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, außer Sie erinnern sich an Seminare (und geschriebene Hausarbeiten) und können die Dozenten oder Professoren um eine erneute Bescheinigung bitten.
Mit freundlichen Grüßen,
von der Eignungsprüfung Sport kann man nur befreit werden, wenn eine Eignungsprüfung nicht länger als zwei Jahre zurück liegt. Hier ist die entsprechende Satzung:
https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/d ... 150513.pdf
Und hier ist die Website mit den Informationen zur Eignungsprüfung:
https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/e ... efung.html
Bezüglich der fehlenden Nachweise ist es so, dass natürlich nur anerkannt werden kann, wofür ein Nachweis (Schein) vorliegt. Gehen die besuchten Seminare aus dem Abschlusszeugnis hervor? Ansonsten müssten Sie wohl mit den zuständigen Ansprechpartnern in den Studienbüros (den Link zur Seite hatte ich schon in der ersten Mail eingefügt) verhandeln, ob zumindest offensichtlich besuchte Veranstaltungen (Eingangsveranstaltungen o.ä.) auf Grundlage Ihres Abschlusszeugnisses anerkannt werden können. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, außer Sie erinnern sich an Seminare (und geschriebene Hausarbeiten) und können die Dozenten oder Professoren um eine erneute Bescheinigung bitten.
Mit freundlichen Grüßen,
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
- Campus Center -
Universität Hamburg
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Universität Hamburg