Bearbeitet Wartesemester Studienplatzlage
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gern Zahnmedizin studieren. Vermutlich werde ich mit mein Abitur kein Einzerschnitt erreichen.

Ich möchte daher zuvor eine Ausbildungzum Zahntechniker machen. Direkt nach dem Abitur möchte ich aber gleichzeitig die Universität auf dem direkten Wege auf einen Studienplatz verklagen.
Ab wann zählen dann die Wartesemester, mit Beginn der Klage?

Wann muss ich den Aufnahmetest für das Zahnmedezinstudium machen am Anfang der Wartesemester, oder wenn die Wartesemesterzeit vorbei ist?

Vielen Dank im voraus für die Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Fenja
Bearbeitet Re: Wartesemester Studienplatzlage
Liebe Fenja,

Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Studienzeiten an einer privaten deutschen Hochschule müssen nicht als Studienzeit angegeben werden. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester.

Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... en-nc.html

Am HAM-Nat nehmen Sie während der Bewerbungsphase teil. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.uke.de/studium-lehre/studie ... verfahren/

Mit freundlichen Grüßen

Hanna Goetze
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
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