Liebe Mary,
wenn Ihnen Leistungen aus Ihrem jetzigen Studium hier an der Universität anerkannt werden können, erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzung für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Einen Nachweis über mindestens 30 erworbenen Leistungspunkten benötigen Sie hingegen nicht. Dieses kann unter Umständen an anderen Universitäten eine Zugangsvoraussetzungen sein, aber nicht an der Universität Hamburg.
Bei einem Studiengangwechsel müssen Sie eine Bescheinigung vom Zielstudiengang (Soziologie) der Universität Hamburg der Bewerbung beifügen, in der attestiert wird, dass anrechenbare Leistungen vorliegen. Sie sollten hierzu Kontakt mit dem Studienbüro Sozialwissenschaften aufnehmen und sich eine solche Bescheinigung ausstellen lassen.
Kontakt zum Studienbüro Sozialwissenschaften:
https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... logie.html
Bitte beachten Sie, dass nicht immer Studienplätze für das höhere Fachsemester angeboten werden können und dass die Anzahl der verfügbaren Plätze geringer ist als die für Studienanfänger. Leider lässt sich auch die Anzahl der Bewerber nicht prognostizieren. Ob Studienplätze für das höhere Fachsemester angeboten werden, erfahren Sie zu Beginn eines Bewerbungsverfahren in den aktuellen Informationen zur Online-Bewerbung:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rbung.html
Zum Wintersemester 2016/17 konnten für den Studiengang Soziologie Plätze angeboten werden.
Anstatt sich für das höhere Fachsemester in einen vergleichbaren Studiengang zu bewerben, haben Sie aber auch die Möglichkeit, sich in das erste Fachsemester als Studienanfängerin zu bewerben. Welche der beiden Option für Sie die Zulassungschance erhöht, lässt sich an dieser Stelle nicht voraussagen. Sollten Sie sich mit einem guten Abitur ins erste Fachsemester zum Wintersemester für Ihren neuen Studiengang bewerben (siehe NC-Werte), ist die Wahrscheinlichkeit groß einen Studienplatz zu erhalten und Sie können zu einem späteren Zeitpunkt (nach der Immatrikulation) an der Universität Hamburg prüfen lassen, in welchem Umfang anrechenbare Leistungen aus Ihren jetzigen Studium vorliegen und sich diese anrechnen lassen. Zu bedenken ist diese Entscheidung hinsichtlich BAFÖG. Sollten Sie BAFÖG beziehen, klären Sie bitte im Vorwege, welche Auswirkungen ein Studiengangwechsel nach sich zieht.
Hier finden Sie die NC-Werte aus den vergangenen Verfahren:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf
Allgemeine Informationen zum Studiengangwechsel finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... .pdf
[url]https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... echsel.pdf[/url]
Mit besten Grüßen,
BK