WiSo Promotion - vorläufige Immatrikulation

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MalteG
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Registriert: Mo 23. Jan 2017, 15:08

Bearbeitet WiSo Promotion - vorläufige Immatrikulation

Beitrag von MalteG »

Hallo, ich habe einige Fragen zur vorläufigen Immatrikulation. Laut diesem Informationsblatt der Graduate School https://www.wiso.uni-hamburg.de/einrich ... assung.pdf muss ich mich online Bewerben und einen Krankenversicherungsnachweis abgeben.

1. Ist mit der Online-bewerbung die in Stine gemeint?
2. Meine Masterarbeit ist noch nicht fertig korrigiert, aber ich habe eine Bescheinigung, dass ich sie bestanden habe in der Graduate School eingereicht und eine entsprechende Bestätigung von der GS erhalten. Reicht es aus diese Bestätigung an das Campus Center zu senden, oder muss ich trotzdem auf mein Zeugnis warten?
3. Bei der Stine Bewerbung: Ich habe erst im B.Sc. Wirtschaftsmathematik und dann im M.Sc. Wirtschaftsmathematik studiert. Ist der korrekte Eintrag bei den "Angaben zum bisherigen Studienverlauf" "Konsek. Master of Science"?
4. Gibt es für die vorläufige Immatrikulation auch eine Bewerbungsfrist?
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: WiSo Promotion - vorläufige Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Malte,

1. Mit der Online-Bewerbung ist das Bewerbungsformular in STiNE gemeint: http://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung
2. Eine Bescheinigung über das Bestehen der Masterarbeit reicht nicht aus, sondern Sie benötigen für die Einschreibung das Zeugnis.
3. "Konsek. Master of Science " ist für den M.Sc. Wirtschaftsmathematik die richtige Angabe in der Online-Bewerbung.
4. Für die Immatrikulation zur Promotion gibt es keine Frist - diese ist jederzeit möglich. Ggf. haben Sie aber von der Graduate School eine Frist erhalten, bis zu der Sie sich immatrikulieren müssen - diese sollten Sie dann einhalten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
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