Guten Abend an alle,
Mein Anliegen folgt ja schon aus dem Betreff. Für mich ist der Gedanke noch etwas frisch und damit bin ich noch etwas uninformiert:
Der freiwillige Wehrdienst wird seitens der Bundeswehr für bis zu 13 Monate angeboten. Ein Planentwurf von mir würde einen Wehrdienst von 6 Monaten darstellen.
Also meine Frage (unabhängig davon ob dies seitens der Bundeswehr überhaupt möglich ist);
Lässt sich für derartige Gründe zum 1.April im Sommersemester 2018 ein Urlaubssemester beantragen?
Vielen Dank im Voraus und mit besten Grüßen
fcnhen94