Liebe Susanne,
Sie können Ihr Zeugnis bei folgenden Institutionen amtlich beglaubigen lassen:
• jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt (z. B. Behörden)
• Schulen und Hochschulen, die Ihr Zeugnis ausgestellt haben.
Ungeachtet der Regelungen in anderen Bundesländern oder Zulassungsverfahren werden in Hamburg Beglaubigungen von Kirchlichen Stellen, Banken, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Vereinen, Krankenkassen u. ä. nicht anerkannt.
Eine Beglaubigung Ihrer Investitionsbank ist also nicht ausreichend.
Weitere Informationen zur Beglaubigungen finden Sie auch unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... igung.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch