Wie oft kann ich mich bewerben?

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finjaky
Beiträge: 1
Registriert: Fr 3. Feb 2017, 10:43

Bearbeitet Wie oft kann ich mich bewerben?

Beitrag von finjaky »

Hallo liebes Team,

ich frage mich, ob ich mich zB für das Wintersemester 2017 für mehrere Studienfächer (zB BWL und Lehramt) gleichzeitig bewerben kann, oder ob ich mich für eins der beiden entscheiden muss.

Meine zweite Frage ist folgende: mal angenommen mein Abitur-Durchschnitt ist nicht gut genug ist, und ich werde deshalb über die Wartesemester ausgewählt, kann ich nach einer Absage fürs WS 2017 mich erneut fürs WS 2018 bewerben, da ich dann ja 2 wartesemster mehr habe?

Vielen lieben Dank für die Auskunft und Hilfe!
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Wie oft kann ich mich bewerben?

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe(r) finjaky,

Sie können sich an der Uni Hamburg innerhalb einer Bewerbungsfrist nur für einen Studiengang bewerben.

Eine Ausnahme besteht, sofern Sie sich für einen Studiengang bewerben möchten, für den die Bewerbung über hochschulstart.de erfolgt (Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie). Für einen dieser Studiengänge können Sie sich zusätzlich über hochschulstart.de für die Uni Hamburg bewerben.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich zeitgleich für die Studiengänge Psychologie und Rechtswissenschaft zu bewerben.

Weitere Informationen zur Bewerbung an der Uni Hamburg finden Sie unter http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... erbung.pdf

Detaillierte Informationen zu den Lehramtsstudiengängen und zu den Unterrichtsfächern sowie zu den besonderen Zugangsvoraussetzungen für einzelne Unterrichtsfächer finden Sie im Infoportal Lehramt unter https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... ieren.html.

Weitere Informationen zum Studiengang BWL (Bachelor) finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1027509612.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ja das ist so möglich. Sollten Sie für eine Bewerbung eine Ablehnung bekommen, können Sie sich im nächsten Zulassungsverfahren erneut bewerben und erhalten Wartesemester für diese Zeit. Bei einer Bewerbung im nächsten Zulassungsverfahren werden dann automatisch die zusätzlichen Wartesemester berücksichtigt.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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