Lieber Joshua,
Da Sie Ihr Studium nach der Einschreibung antreten müssen, ist im ersten Semester eine Beurlaubung in der Regel nicht möglich. Ausnahmen bestehen hier nur im Falle von Krankheit o.ä.
Da Sie schreiben. dass Sie sich für das Lehramt an Beruflichen Schulen bewerben möchten: Sollte die Ausbildung, die Sie machen, die Ausbildung sein, die Sie bei der Bewerbung als Zugangsvoraussetzung für den Studiengang angeben möchten, ist eine Bewerbung für dies Wintersemester ohnehin nicht möglich, da Sie den Abschluss der Ausbildung zur Immatrikulation nachweisen müssen, d.h. Ihre Ausbildung muss dann ca. Mitte August abgeschlossen sein.
Ich würde Ihnen aber auch dann, wenn sie bereits eine andere Ausbildung bzw. ein Praktikum abgeschlossen haben und so die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, in der Situation, die Sie schildern, empfehlen, mit dem Studium ein weiteres Jahr zu warten. Denn sollte Ihre Ausbildung Sie in Vollzeit beanspruchen und sollten Sie daher bis Dezember nicht studieren können, bedeutet das aller Wahrscheinlichkeit nach, dass Sie auch im Sommersemester nicht sinnvoll studieren könnten. Grund dafür ist, dass in den Studiengängen, die nur zum Wintersemester starten, die Einführungsveranstaltungen häufig auch nur im Wintersemester angeboten werden, so dass Sie im Sommersemester nur Veranstaltungen belegen können, die eine erfolgreichen Besuch der Einführungsveranstaltungen voraussetzen. Daher wäre Ihre Veranstaltungsauswahl im Sommersemester vermutlich nur sehr eingeschränkt, d.h. Sie könnten im Sommersemester nur sehr wenig Veranstaltungen besuchen und würden aller Wahrscheinlichkeit nach ohnehin ein Jahr länger studieren.
Daher würde ich Ihnen empfehlen, die Zeit von Dezember bis Oktober des folgenden Jahres mit etwas anderem zu überbrücken, was Sie für sinnvoll erachten oder was Sie interessiert wie z.B. einem Auslandsaufenthalt (z.B. in Form von Work and Travel), einem Praktikum oder ähnlichem. Wenn Sie schon einmal in das Studium hineinschnuppern wollen, könnten Sie sich auch für das Sommersemester als
Gasthörer einschreiben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling