Beurlaubung Promotionsstudium wg. Kindererziehung

Antworten
MeiFa
Beiträge: 1
Registriert: Di 28. Feb 2017, 11:49

Bearbeitet Beurlaubung Promotionsstudium wg. Kindererziehung

Beitrag von MeiFa »

Guten Tag,

ich bin Promotionsstudention und wissenschaftliche Mitarbeiterin.
Ich erwarte ein Kind und werde daher für ca. eineinhalb Jahre in Elternzeit gehen und in meinem Job bzw. meinem Promotionsstudium pausieren.

Ich habe gelesen, dass ich mich als Doktorandin nicht beurlauben lassen kann und dass auch während einer Beurlaubung der volle Semesterbeitrag gezahlt werden muss.
Welche Möglichkeiten habe ich alternativ, dass ich für diesen Zeitraum die knapp 1.000€ nicht zahlen muss?
Kann ich mich exmatrikulieren und später wieder immatrikulieren?

Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort und viele Grüße
MS
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Beurlaubung Promotionsstudium wg. Kindererziehung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo MS,

Im Falle der Kindererziehung ist eine Exmatrikulation und anschließende Reimmatrikulation ohne erneute Zulassung für einen Zeitraum bis zu drei Jahren möglich. Grundlage dieser Regelung ist §3 der Immatrikulationsordnung der Uni Hamburg. Bei der Exmatrikulation müssen Sie dazu angeben, dass Sie Ihr Studium zum Zweck der Kinderziehung unterbrechen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten