Zulassung Immatrikulationsantrag

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augustina90
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Registriert: So 23. Okt 2016, 22:23

Bearbeitet Zulassung Immatrikulationsantrag

Beitrag von augustina90 »

Guten Tag,

Ich bin zum Studium an der Universität Hamburg zugelassen worden. Nun habe ich alle Unterlagen in Windeseile besorgt und beglaubigen lassen, aber eine Frage stellt sich mir:

Im Abschnitt 8 C des Immatrikulationsantrags "Gilt [...], Medizinische Studiengänge:" wird die Frage gestellt, ob man mehrere Vorprüfungen bestanden hätte, die sich auf den angestrebten Abschluss beziehen (in meinem Fall: M3).
Hier wird einem nur eine Option präsentiert, also nehme ich mal an, dass ich das letzte Staatexamen (M2) angeben soll. Die offziellen Bezeichnungen der Ärztlichen Prüfungen sind (M1 (bekannt als Physikum), M2, M3 bzw. Ä1, Ä2, Ä3).
Hier wird mir aber nur angeboten: AP, Ä1 und A2. Was davon soll ich nun wählen? Was drückt aus, dass ich Ä2 habe, somit zum PJ zugelassen bin und in HH Ä3 ablegen möchte?

Über eine sehr baldige Anwort wäre ich sehr dankbar! :)

Mit freundlichen Grüßen,
augustina90
augustina90
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Registriert: So 23. Okt 2016, 22:23

Re: Zulassung Immatrikulationsantrag

Beitrag von augustina90 »

Und eine Frage hat sich mir noch ergeben:

einzureichen sind:
"Sämtliche
Nachweise für die
Berechtigung zum
Studium im
höhere
n Fachsemester oder zum
Hauptstudium,
die bereits mit der Bewerbung
eingereicht wurden" --> auf der Checkliste zu finden.

heißt für mich "nur": amtlich beglaubigte 1. ÄP, 2. ÄP. Oder?
Ich meine, dass ich keine Immatrikulationsantrag einreichen musste im Dezember 2016, kann mich aber überhaupt nicht erinnern.

Viele Grüße,
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Zentrale Studienberatung - Hanna Goetze
Beiträge: 63
Registriert: Mo 15. Feb 2016, 16:56

Re: Zulassung Immatrikulationsantrag

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Hanna Goetze »

Liebe augustina90,

Sie müssen bei dem Immatrikulationsantrag in Abschnitt 8 C in Ihrem Fall A2 angeben.

Mit dem Immatrikulationsantrag reichen Sie alle Unterlagen ein, die auch schon bei der Bewerbung einzureichen waren und die in der Checkliste aufgeführt sind, doch dieses Mal in beglaubigter Kopie, unabhängig davon, dass Sie die Unterlagen schon in einfacher Kopie bei der Bewerbung eingreicht haben. Sie müssen alles noch einmal in beglaubigter Kopie einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Hanna Goetze
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
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Universität Hamburg
augustina90
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Re: Zulassung Immatrikulationsantrag

Beitrag von augustina90 »

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Entschuldigung, das war schlecht ausgedrückt.

Ich habe die Checkliste abgearbeitet. Nur ist "alles, was sie schon mal eingereicht haben" - sehr weit gefasst. Ich weiß, dass ich die Nachweise zur Bewerbung im Hauptstudium einreichen und alles amtlich beglaubigen lassen muss (1.ÄP, 2.ÄP, HZB).
Ich kann mich nicht erinnern: Habe ich damals eine Studienbescheinigung zur Bewerbung eingereicht?

Muss ich jetzt auch eine Studienbescheinigung meiner Ursprungsuniversität einreichen und diese amtlich beglaubigen lassen? Ich kann mich nicht daran erinnern, eine Studienbescheinigung bzw. Immatrikulationsbescheinigung meiner früheren Uni eingereicht zu haben. Ich habe das dem Info-Teil nicht sicher entnehmen können, ob das damals von Nöten war.

Also, muss ich genannte Bescheinigung auch noch beglaubigen lassen und einreichen?
Die Exmatrikulationsbescheinigung habe ich schon; in einfacher Kopie. Irgendwie erscheint mir da ein Nachweis über eine ehemalige Immatrikulation dann redundant.

Dankeschön. :)
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Zentrale Studienberatung - Hanna Goetze
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Registriert: Mo 15. Feb 2016, 16:56

Re: Zulassung Immatrikulationsantrag

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Hanna Goetze »

Liebe augustina90,

Sie reichen ein:
- beglaubigte Kopie der ersten und zweiten Ärztlichen Prüfung
- Exmatrikulationsbescheinigung in einfacher Kopie
- plus alle weiteren Unterlagen, die in der Immatrikulations-Checkliste aufgeführt sind.

(Die Unterlagen, die Sie bei der Bewerbung einreichen mussten, sind hier aufgelistet:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rbung.html
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf)

Mit freundlichen Grüßen

Hanna Goetze
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
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augustina90
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Re: Zulassung Immatrikulationsantrag

Beitrag von augustina90 »

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort! Sie haben Licht in mein Wirrwarr gebracht. :)

Mit freundlichen Grüßen,
Augustina
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