Guten Tag,
Ich bin zum Studium an der Universität Hamburg zugelassen worden. Nun habe ich alle Unterlagen in Windeseile besorgt und beglaubigen lassen, aber eine Frage stellt sich mir:
Im Abschnitt 8 C des Immatrikulationsantrags "Gilt [...], Medizinische Studiengänge:" wird die Frage gestellt, ob man mehrere Vorprüfungen bestanden hätte, die sich auf den angestrebten Abschluss beziehen (in meinem Fall: M3).
Hier wird einem nur eine Option präsentiert, also nehme ich mal an, dass ich das letzte Staatexamen (M2) angeben soll. Die offziellen Bezeichnungen der Ärztlichen Prüfungen sind (M1 (bekannt als Physikum), M2, M3 bzw. Ä1, Ä2, Ä3).
Hier wird mir aber nur angeboten: AP, Ä1 und A2. Was davon soll ich nun wählen? Was drückt aus, dass ich Ä2 habe, somit zum PJ zugelassen bin und in HH Ä3 ablegen möchte?
Über eine sehr baldige Anwort wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen,
augustina90