Hallo,
ich studiere Latein auf Lehramt im 5.Fachsemester als Dritt-/Erweiterungsfach in Kiel. Meinen Master in meinen Hauptfächern schließe ich in diesem Sommersemester 2017 ab. Ich würde mein Drittfach Latein (nur Bachelor) allerdings gerne an einem anderen Studienort abschließen.
Von Fachseite aus wurde mir mitgeteilt, dass es keinerlei Problem sei, den Bachelor in Latein noch an der Uni Hamburg abzuschließen. In Kiel ist das Drittfach insofern an das Hauptstudium gebunden, als dass beispielsweise die Pädagogikmodule kein drittes Mal belegt werden müssen, sondern aus dem Hauptstudium der ersten beiden Fächer ergänzt werden. Allerdings stellt sich mir die Frage, wie ich nun weiter vorzugehen habe, denn "Drittfächer" in diesem Sinne gibt es ja nicht. Bewerbe ich mich in Hamburg zum WS 17/18 auf ein "erstes" oder "zweites" Fach? Inwiefern muss ich meine erziehungswissenschaftlichen Module aus meinem BA/ MA des Hauptstudiums nachweisen bzw. kann ich sie ohne weiters anrechnen lassen? Kann ich nur meinen Bachelor in Latein in Hamburg beenden oder muss ich noch ein für mich "viertes" Fach wählen bzw. welcher Abschluss ist mir damit möglich? Und abschließend wurde mir gesagt, dass, selbst wenn ich einen Drittversuch in Kiel in einer Prüfung nicht bestehen würde, ich in Hamburg trotzdem quasi bei Versuch Eins wieder anfangen könnte. Ist diese Aussage zutreffend?
Herzliche Grüße, Jana
Liebe Jana,
Das Studium eines einzelnen Fachs für das Lehramt wird an der Uni Hamburg nicht angeboten. Sie können an der Uni Hamburg also das Unterrichtsfach Latein nicht unabhängig von einem Lehramtsstudiengang studieren, sondern müssen für den gesamten Lehramtsstudiengang eingeschrieben sein, um das Fach studieren zu können. Dem entsprechend können Sie auch keinen Abschluss erwerben, wenn Sie nur ein Fach studieren.
Das Studium eines weiteren Unterrichtsfach in den Lehramtsstudiengängen ist an der Uni Hamburg also nur auf folgende Weise möglich: Sie bewerben sich neu für ein Lehramtsstudium, in dessen Rahmen Sie sich dann die Leistungen aus dem Teilstudiengang Erziehungswissenschaft und aus einem Ihrer anderen Unterrichtsfächer anerkennen lassen können und dann nur noch das zusätzliche Fach studieren. Dieser Weg ist aber nicht ganz unkompliziert, da Sie das Prozedere der Neubewerbung und anschließenden Anerkennung sowohl für den Bachelorstudiengang als auch für den Masterstudiengang durchlaufen müssen. Außerdem ist aufgrund der Verteilung der Module in den Lehramtsstudiengängen, die darauf ausgelegt ist, dass vollständige Lehramtsstudiengänge absolviert werden, nicht sichergestellt, dass Sie das weitere Fach ohne „Leerlauf“ studieren können. Dazu kommt bei Absolvent/innen von Lehramtsstudiengängen anderer Hochschulen noch, dass nicht klar ist, ob alle Leistungen aus dem Studium an der anderen Hochschule für das Studium an der Uni Hamburg 1:1 anerkannt werden können. D.h. hier besteht die Möglichkeit, dass in Erziehungswissenschaft bzw. dem anderen Unterrichtsfach noch Leistungen erbracht werden müssen.Die Anerkennung erfolgt also nicht pauschal, sondern es wird jede Prüfungsleistung am entsprechenden Fachbereich auf ihre Anrechenbarkeit hin geprüft und nur im Falle der Gleichwertigkeit mit den im Hamburger Studiengang geforderten Prüfungsleitungen angerechnet.
Daher ist es für Absolvent/innen der Lehramtsstudiengänge anderer Hochschulen nicht unbedingt empfehlenswert, ein weiteres Unterrichtsfach an der Uni Hamburg zu studieren, da dies ein sowohl zeitlich als auch organisatorisch aufwändiges Unterfangen darstellt. In Ihrem Fall, in dem das Studium des Unterrichtsfachs sogar schon an einer anderen Hochschule begonnen wurde, würde ich in jedem Fall davon abraten, zu versuchen, das Fach auf dem oben beschriebenen Weg an der Uni Hamburg abzuschließen und Ihnen empfehlen, es an der Hochschule abzuschließen, an der Sie es begonnen haben.
Ihre Information bezüglich der Prüfungsversuche ist nicht ganz korrekt. In der Tat werden nicht bestandene Prüfungsversuche beim Wechsel an die Uni Hamburg nicht "mitgenommen", d.h. sollten Sie eine Prüfung ein- oder zweimal nicht bestanden haben, würden Sie für eine äquivalente Prüfung an der Uni Hamburg dennoch wieder die volle Zahl an Prüfungsversuchen haben. Sollten Sie eine Prüfung allerdings endgültig nicht bestanden haben (was ja in vielen Fällen beim dritten nicht bestandenen Prüfungsversuch der Fall ist), dürfen Sie an der Uni Hamburg nicht in Studiengängen weiter studieren, deren Prüfungsordnung eine Prüfung gleichen Inhalts verpflichtend vorschreibt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das Studium eines einzelnen Fachs für das Lehramt wird an der Uni Hamburg nicht angeboten. Sie können an der Uni Hamburg also das Unterrichtsfach Latein nicht unabhängig von einem Lehramtsstudiengang studieren, sondern müssen für den gesamten Lehramtsstudiengang eingeschrieben sein, um das Fach studieren zu können. Dem entsprechend können Sie auch keinen Abschluss erwerben, wenn Sie nur ein Fach studieren.
Das Studium eines weiteren Unterrichtsfach in den Lehramtsstudiengängen ist an der Uni Hamburg also nur auf folgende Weise möglich: Sie bewerben sich neu für ein Lehramtsstudium, in dessen Rahmen Sie sich dann die Leistungen aus dem Teilstudiengang Erziehungswissenschaft und aus einem Ihrer anderen Unterrichtsfächer anerkennen lassen können und dann nur noch das zusätzliche Fach studieren. Dieser Weg ist aber nicht ganz unkompliziert, da Sie das Prozedere der Neubewerbung und anschließenden Anerkennung sowohl für den Bachelorstudiengang als auch für den Masterstudiengang durchlaufen müssen. Außerdem ist aufgrund der Verteilung der Module in den Lehramtsstudiengängen, die darauf ausgelegt ist, dass vollständige Lehramtsstudiengänge absolviert werden, nicht sichergestellt, dass Sie das weitere Fach ohne „Leerlauf“ studieren können. Dazu kommt bei Absolvent/innen von Lehramtsstudiengängen anderer Hochschulen noch, dass nicht klar ist, ob alle Leistungen aus dem Studium an der anderen Hochschule für das Studium an der Uni Hamburg 1:1 anerkannt werden können. D.h. hier besteht die Möglichkeit, dass in Erziehungswissenschaft bzw. dem anderen Unterrichtsfach noch Leistungen erbracht werden müssen.Die Anerkennung erfolgt also nicht pauschal, sondern es wird jede Prüfungsleistung am entsprechenden Fachbereich auf ihre Anrechenbarkeit hin geprüft und nur im Falle der Gleichwertigkeit mit den im Hamburger Studiengang geforderten Prüfungsleitungen angerechnet.
Daher ist es für Absolvent/innen der Lehramtsstudiengänge anderer Hochschulen nicht unbedingt empfehlenswert, ein weiteres Unterrichtsfach an der Uni Hamburg zu studieren, da dies ein sowohl zeitlich als auch organisatorisch aufwändiges Unterfangen darstellt. In Ihrem Fall, in dem das Studium des Unterrichtsfachs sogar schon an einer anderen Hochschule begonnen wurde, würde ich in jedem Fall davon abraten, zu versuchen, das Fach auf dem oben beschriebenen Weg an der Uni Hamburg abzuschließen und Ihnen empfehlen, es an der Hochschule abzuschließen, an der Sie es begonnen haben.
Ihre Information bezüglich der Prüfungsversuche ist nicht ganz korrekt. In der Tat werden nicht bestandene Prüfungsversuche beim Wechsel an die Uni Hamburg nicht "mitgenommen", d.h. sollten Sie eine Prüfung ein- oder zweimal nicht bestanden haben, würden Sie für eine äquivalente Prüfung an der Uni Hamburg dennoch wieder die volle Zahl an Prüfungsversuchen haben. Sollten Sie eine Prüfung allerdings endgültig nicht bestanden haben (was ja in vielen Fällen beim dritten nicht bestandenen Prüfungsversuch der Fall ist), dürfen Sie an der Uni Hamburg nicht in Studiengängen weiter studieren, deren Prüfungsordnung eine Prüfung gleichen Inhalts verpflichtend vorschreibt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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