Härtefallantrag

Antworten
Fadas
Beiträge: 4
Registriert: Mi 10. Jun 2015, 22:58

Bearbeitet Härtefallantrag

Beitrag von Fadas »

Ich habe eine Frage zum Härtefallantrag:

Nehmen wir an ich habe ein gutes Abitur, womit ich gute Chancen hätte eine Zulassung zu meinem gewünschten Studiengang zu bekommen. Nehmen wir aber auch an ich könnte wegen besonderen Umständen einen Härtefallantrag stellen, und stelle diesen sicherheitshalber. Sagen wir aber mal, die Uni lehnt meinen Härtefallantrag ab, aus welchen Gründen auch immer. Hab ich dann aber trotzdem noch eine Chance auf eine Zulassung aufgrund meines guten Abischnittes? Oder wird der Abischnitt bei Bewerbungen mit Härtefallantrag gar nicht mehr berücksichtigt?

Lg
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Härtefallantrag

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe/r Fadas,

Die Studienplätze, die für Härtefälle vorgesehen sind (5%) werden in einer Vorabquote vergeben. Sollten Sie einen Antrag stellen und sollte dieser abgelehnt werden oder innerhalb der Quote nicht berücksichtigt werden können, weil es mehr Antragsteller/innen gibt, die einen höheren Grad der Härte geltend machen können, nehmen Sie dennoch am regulären Zulassungsverfahren teil. Ein Härtefallantrag kann Ihnen also nicht zum Nachteil gereichen. Dennoch sollten Sie gut prüfen, ob in Ihrem Fall ein Antrag Chancen hätte und nur dann einen Antrag stellen, wenn Sie wirklich einen der in dem folgenden Merkblatt erläuterten Gründe geltend machen und das Vorliegen dieses Grundes auch nachweisen können: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... erbung.pdf

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten