Hallo,
ich habe an der Universität Hamburg Humanmedizin studiert und bin noch bis zum 30. März 2017 als Student eingeschrieben.
Im Dezember 2016 habe ich meine Doktorarbeit zur Prüfung eingereicht, die Verteidigung erfolgt voraussichtlich April / Mai 2017. Laut Approbationsordnung muss ich für das gesamte Prüfungsverfahren als Student eingeschrieben sein.
Nun meine Fragen bezüglich der Einschreibung:
1.) Genügt als aktueller Student der Universität Hamburg (bis 30.03.17) ein formloser Antrag zur Einschreibung oder muss ich mich im Bewerbungsportal registrieren?
2.) Genügt eine Kopie der Betreuungszusage von Juli 2013?
3.) Mein Abschluss habe ich an der Universität Hamburg gemacht. Genügt das Vorlegen des Originalzeugnis und eine Kopie? Benötigen Sie auch die Approbationsurkunde?
4.) Kann ich alle erforderlichen Unterlagen in den Sprechzeiten persönlich vorbeibringen?
Im Voraus schonmal vielen Dank für die Hilfe.
Viele Grüße,
Jan