Bearbeitet Exmatrikulation und Zugriff auf STiNE
Ich schließe zum Ende des Semesters mein Masterstudium ab und habe meine Masterarbeit am 13.03. abgegeben. Jetzt habe ich dafür natürlich noch keine Note und die Gutachten sind noch nicht erstellt. Alle anderen Leistungen sind erbracht. Muss ich mich jetzt doch noch für ein weiteres Semester rückmelden? Werde ich ab dem 31.03. ansonsten gar keinen Zugriff mehr auf mein STiNE-Konto haben?
Re: Exmatrikulation und Zugriff auf STiNE
Liebe(r) wordsflyup,

sollten Sie sich ganz sicher sein, dass Sie Ihre Masterarbeit im ersten Prüfungsversuch erfolgreich bestehen und auch keine anderen Leistungen offen sind, können Sie auf eine Rückmeldung verzichten. Wenn Sie den Semesterbeitrag nicht bezahlen, werden Sie dann automatisch exmatrikuliert. Auf Ihre STiNE-Daten können Sie nach einer Exmatrikulation nicht mehr zurückgreifen.

Sofern Sie sich nicht ganz genau sicher sind, dass Sie Ihre Masterarbeit bestanden haben oder noch andere Leistungen offen sind, sollten Sie sich zurückmelden. So kann es in dem Fall, dass Sie eine Prüfungsleistung wiederholen müssen, organisatorische Schwierigkeiten geben, wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind. Sollte dennoch eine Rückmeldung für Sie nicht wünschenswert sein, erkundigen Sie sich bitte noch einmal bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro, ob eine Wiederholung ggf. nicht bestandener Prüfungen möglich ist, wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind.

Eventuell helfen Ihnen auch diese Informationen weiter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten