Liebe Frau Batsechka,
Bestimmte Unterlagen wie beispielsweise der Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung oder die Nachweise über besondere Zugangsvoraussetzungen, sofern solche einzureichen sind, dürfen nicht fehlen - in diesem Fall erhalten Sie keine Benachrichtigung über die Unvollständigkeit Ihrer Unterlagen mit einer Aufforderung zur Nachreichung, sondern Ihre Zulassung wird zurückgenommen. Andere Unterlagen wie z.B. der Nachweis über die Krankenversicherung dürfen zunächst fehlen und können nachgereicht werden. Hier ist keine schnelle Reaktion erforderlich, denn die einzige Konsequenz daraus, wenn diese Unterlagen fehlen, ist, dass Sie keine endgültigen Semesterunterlagen erhalten, so lange die entsprechenden Unterlagen nicht nachgereicht wurden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling