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Re: Nachweis Zulassungsvoraussetzungen

Verfasst: Do 9. Jul 2015, 09:07
von pavlinakul
Sehr geehrte Frau Schelling,

ich bin Absolventin der Moskauer Staatlichen Universität und wäre in Fortsetzung des Studiums an Ihren Universität, Fach Deutschsprachige Literaturen, sehr interessiert.

Daher wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie einige Fragen zur Bewerbung beantworten könnten.
1) Müssen die Kopien des Zeugnisses des ersten Hochschulabschlusses mit der Auflistung der Module sowie die Kopie vom C2 Goethe-Zertifikat amtlich beglaubigt werden?
2) Mein Zeugnis sowie die Auflistung der Fächer wurden auf Russisch mit paralleler Englischübersetzung erstellt. Brauche ich dazu noch eine Übersetzung auf Deutsch? Und, wenn ja, muss diese amtlich beglaubigt werden?
3) Es wird bei uns in Zeugnissen keine Durchschnittsnote berechnet, es werden nur alle Fächer mit Noten aufgelistet (zum Notensystem gibt es eine Erklärung). Soll ich die Durchschnittsnote selbst berechnen?

Mit freundlichen Grüßen
Pavlina

Re: Nachweis Zulassungsvoraussetzungen

Verfasst: Do 9. Jul 2015, 14:36
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Pavlina,

1) Zur Bewerbung müssen Sie keine amtliche beglaubigten Unterlagen einreichen - hier reichen einfache Kopien aus. Erst zur Immatrikulation müssen Sie beglaubigte Nachweise einreichen. Informationen dazu, welche Nachweise bei der Immatrikulation in beglaubigter Form vorliegen müssen, finden Sie in der folgenden Checkliste: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... nstige.pdf Bitte beachten SIe, dass die Checkliste bis zum Datum der Veröffentlichung der Bescheide (19.08.) noch aktualisiert werden kann, falls sich Änderungen ergeben. Daher sollten Sie, wenn Sie Ihren Bescheid erhalten, noch einmal unter dem obigen Link nachschauen.
2) + 3) Ob Sie neben einer englischsprachigen Übersetzung Ihres Zeugnisses auch eine deutschsprachige Übersetzung einreichen müssen, müssen Sie beim Institut für Germanistik der Uni Hamburg in Erfahrung bringen, weil die Auswahl für den Masterstudiengang Deutschsprachige Literaturen direkt am Institut für Germanistik durchgeführt wird. Auch die Frage bezüglich der Note kann Ihnen daher nur vom Institut für Germanistik beantwortet werden. Kontaktdaten der für den Masterstudiengang Deutschsprachige Literaturen zuständigen Ansprechperson am Institut für Germanistik finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... 1212159767 (ganz unten auf der Seite unter Kontakt -> Fachspezifische Studienberatung).

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Nachweis Zulassungsvoraussetzungen

Verfasst: Do 9. Jul 2015, 20:56
von pavlinakul
Sehr geehrte Frau Schelling,

vielen Dank für die Informationen!
Was die zwei letzten Fragen angeht, habe ich an die von Ihnen genannte fachspezifische Beratung geschrieben, und da hat man mich an Sie weitergeleitet. Wo könnte ich mich noch danach erkundigen?

Viele herzliche Grüße
Pavlina

Re: Nachweis Zulassungsvoraussetzungen

Verfasst: Fr 10. Jul 2015, 13:13
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Pavlina,

Hinsichtlich Ihrer Frage können Ihnen nur die für die Auswahl für den Masterstudiengang Deutschsprachige Literaturen Zuständigen am Institut für Germanistik weiterhelfen - eine andere Anlaufstelle für Fragen bezüglich der einzureichenden Unterlagen bei der Bewerbung für diesen Masterstudiengang gibt es nicht. Gern können Sie bei einer weiteren Anfrage dort darauf hinweisen, dass Sie vom Campus Center wieder an das Institut für Germanistik zurückverwiesen wurden.

Auch wenn Sie Ihre Fragen bis auf weiteres nicht klären können, sollten Sie in jedem Fall bis zum nächsten Mittwoch (15.7.) Ihre Online-Bewerbung abschicken und Ihre Unterlagen an das Institut für Germanistik schicken, da Ihre Bewerbung nur berücksichtigt wird, wenn Sie die Online-Bewerbung abgeschickt haben und Ihre Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt dort vorliegen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling