Seite 2 von 2
Re: Privates Erststudium Wartezeitschädlich?
Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 15:35
von Milena R.
Guten Tag, zur Abklärung hätte ich noch eine letzte Frage. Darf ich mein duales Studium an der privaten Hochschule, welches ich im September beenden werde denn auch abschließen wenn ich über Wartesemster dieses Jahr zum Wintersemster an der Uni Hamburg studieren möchte? Oder verfallen meine Wartesemster (obwohl es sich um eine private Uni handelt) sobald ich ein Studium abgeschlossen habe?
Tausend Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Privates Erststudium Wartezeitschädlich?
Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 19:47
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Milena,
Sie dürfen das Studium abschließen. In Hinsicht auf die Wartezeit macht es keinen Unterschied, ob Sie das vorherige Studium abgeschlossen haben oder nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Re: Privates Erststudium Wartezeitschädlich?
Verfasst: Di 26. Nov 2019, 12:34
von Campus-Center - Thomas Walter
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
- einer deutschen staatlichen Hochschule,
- einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.