Bearbeitet Vollzeitstudium/Teilzeitstudium
Hallo,

mit meinen Unterlagen zur Immatrikulation habe ich einen Antrag auf ein Teilzeitstudium eingereicht (inkl. Nachweis über Berufstätigkeit). Nun bin ich laut meinen Semesterunterlagen allerdings als Vollzeitstudent eingeschrieben. Soweit ich das verstanden habe, ist der einzige Vorteil als Teilzeitstudent, dass sich die Modulfristen verlängern. Nun dachte ich aber eigentlich, dass es seit einigen Semestern gar keine Modulfristen mehr gibt. Können Sie mir da weiterhelfen? Und an wen wende ich mich, um zu erfragen, was mit meinem Antrag passiert ist?

Gruss
Antonia
Re: Vollzeitstudium/Teilzeitstudium
Liebe Antonia,

Ihre Frage bezüglich Ihres spezifischen Antrags ist erfordert die Einsicht in personenbezogene Daten. Daher wird sie Ihnen vom Team Studierendenangelegenheiten per Email beantwortet.

In der Tat ist aus universitärer Sicht gesehen die Verlängerung der Modulfristen (die mit Ausnahme der Studiengänge der Fakultät für Betriebswirtschaft in der Tat an der Uni Hamburg abgeschafft wurden) nahezu der einzige Vorteil des Teilzeitstudiums. In anderen Zusammenhängen (sozialversicherungsrechtlicher Status etc.) kann ein Teilzeitstudium aber dennoch unter Umständen von Vorteil sein. Ob es in dieser Hinsicht von Vorteil ist, hängt immer von der besonderen Situation ab, d.h. dies müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber und ggf. Ihren Versicherungen klären.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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