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Aus dem Ausland bewerben

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 02:01
von Janaschuchardt
Serh geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich zur Zeit im Ausland und werde auch zu der Zeit, in der die Zulassungen verschickt werden, hier sein.
Meine Frage wäre nun, ob die Vollmacht, die ich der Person ausgestellt habe, dabei liegen muss, damit Sie sicher gehen können, dass es rechtlich stimmt. Ich habe auch mal etwas von einer Vollmacht im Stine Portal gesehen, bin mir aber diesbezüglich nicht mehr 100% sicher.

Desweiteren wollte ich um eine Bestätigung bitten, dass die Zulassung und alle weiteren erforderlichen Formulare an die Adresse "Universität Hamburg; Mittelweg 177; 20148 Hamburg" geschickt werden müssen.

Viele Grüße,

Jana Schuchardt

Re: Aus dem Ausland bewerben

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 15:20
von Campus-Center - Hauke Winkler
Sehr geehrte Frau Schuchardt!

  1. Ja. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre Angelegenheiten an der Universität Hamburg persönlich zu regeln, so können Sie einer anderen Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person ist dann berechtigt, Sie gegenüber der Universität Hamburg in amtlichen Angelegenheiten zu vertreten (z.B. Anträge unterschreiben).
    Bitte reichen Sie zusammen mit der Vollmacht jeweils eine Kopie der Personalausweise (Vorder- und Rückseite) der Personen ein, die an der Vollmacht beteiligt sind.

    Bitte erstellen Sie sich gegebenenfalls mehrere unterschriebene Ausdrucke oder Kopien dieser Vollmacht, da diese auch bei weiteren Besuchen und Nachfragen erneut vorgelegt werden muss.
    Sie können den bereit gestellten Vordruck zur Vollmacht verwenden oder ein formloses Schreiben aufsetzen. Siehe hier.
  2. Bitte senden Sie die Dokumente zur Immatrikulation an:

    Universität Hamburg
    Service für Studierende – Team Bewerbung und Zulassung
    Alsterterrasse 1, 3. Etage
    20354 Hamburg

    Siehe die Checkliste zur Immatrikulation.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Hauke Winkler