Hallo!
In Bonn werde ich im nächsten Herbst mein Physikum ablegen.
Der Chef meiner Frau wird wohl nach Hamburg gehen und sie möchte auch gerne mit.
Und für mich wäre es gut, mittelfristig auch mitzugehen.
Nur wie ist das genau mit dem Wechsel in die Klinik in Hamburg?
Es läuft bei euch ja der Modellstudiengang.
Wie könnte jemand aus der Uni Hamburg an einer anderen Uni einsteigen?
Könnte ich außerdem das 1. klinische Semester in Hamburg als Urlaubssemester nehmen?
Ich bin Zweitstudent und müsste in dem Semester erst noch meine naturwissenschaftliche Dissertation fertigstellen.
Viele Grüße!
Hallo Wintergoldhähnchen,
Eine Bewerbung für den zweiten Abschnitt des Modellstudienganges Medizin an der Uni Hamburg ist nach erfolgreich abgelegter Erster Abschnittsprüfung (Physikum) an einer anderen Uni möglich. Detaillierte Informationen zur Bewerbung für den zweiten Abschnitt des Medizinstudiums in Hamburg finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf.
Sie können im ersten Semester des zweiten Abschnitts ein Urlaubssemester nehmen, sofern Sie entsprechende Gründe nachweisen können - die Fertigstellung einer Dissertation in einem anderen Fach als der Medizin stellt aber höchstwahrscheinlich keinen ausreichenden Grund dar. Informationen zu den Gründen, die für einen Antrag auf Beurlaubung an der Uni Hamburg geltend gemacht werden können, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html. Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob ein Antrag auf Beurlaubung in Ihrem speziellen Fall genehmigt werden würde, wenden Sie sich bitte über das folgende Kontaktformular an das Team Studierendenangelegenheiten: http://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Bewerbung für den zweiten Abschnitt des Modellstudienganges Medizin an der Uni Hamburg ist nach erfolgreich abgelegter Erster Abschnittsprüfung (Physikum) an einer anderen Uni möglich. Detaillierte Informationen zur Bewerbung für den zweiten Abschnitt des Medizinstudiums in Hamburg finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf.
Sie können im ersten Semester des zweiten Abschnitts ein Urlaubssemester nehmen, sofern Sie entsprechende Gründe nachweisen können - die Fertigstellung einer Dissertation in einem anderen Fach als der Medizin stellt aber höchstwahrscheinlich keinen ausreichenden Grund dar. Informationen zu den Gründen, die für einen Antrag auf Beurlaubung an der Uni Hamburg geltend gemacht werden können, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html. Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob ein Antrag auf Beurlaubung in Ihrem speziellen Fall genehmigt werden würde, wenden Sie sich bitte über das folgende Kontaktformular an das Team Studierendenangelegenheiten: http://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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