Ich interessiere mich für den Studiengang Ostasien/ Schwerpunkt Japanologie. Allerdings stellt sich mir die Frage, wie es hierbei mit den sprachlichen Vorraussetzungen aussieht. Im Abiturzeugnis habe ich in Englisch 12 Punkte und in meiner zweiten Fremdsprache 7 Punkte erreicht. (Mein Schnitt liegt bei 1,7.) Ist das ausreichend? Und inwiefern muss ich Vorkenntnisse im Japanischen besitzen?
Zu dem interessiert es mich, wie meine Chancen auf einen Studienplatz stehen würden. Nach dem Abitur habe ich ein Semester an einer anderen Universität studiert, dies aber abgebrochen, woraufhin ich eine Ausbildung angefangen habe und diese im nächsten Jahr beenden werde. Dann würde ich gerne studieren. Werden mir dafür Wartesemester angerechnet?
Wie wäre es in der Verbindung mit Deutsch oder Archäologie als Nebenfach?
Vielen Dank schon mal im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Wil
Hallo wil,
Für den Studiengang Ostasien/Schwerpunkt Japanologie gelten keine besonderen Sprachvoraussetzungen - Sie lernen die erforderlichen Sprachen im Studium.
Die Zeit der Ausbildung zählt als Wartezeit, das Semester Studium aber nicht.Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein (siehe Hinweis unten), da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Studienzeiten an einer privaten deutschen Hochschule müssen nicht als Studienzeit angegeben werden. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Uni Hamburg 10 Semester.
Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html Auf de Seite finden Sie auch Übersichten der NC-Werte aller Studiengänge und Nebenfächer aus den vergangenen Jahren, die es Ihnen erlauben, Ihre Chancen auf Zulassung einzuschätzen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für den Studiengang Ostasien/Schwerpunkt Japanologie gelten keine besonderen Sprachvoraussetzungen - Sie lernen die erforderlichen Sprachen im Studium.
Die Zeit der Ausbildung zählt als Wartezeit, das Semester Studium aber nicht.Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein (siehe Hinweis unten), da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Studienzeiten an einer privaten deutschen Hochschule müssen nicht als Studienzeit angegeben werden. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Uni Hamburg 10 Semester.
Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html Auf de Seite finden Sie auch Übersichten der NC-Werte aller Studiengänge und Nebenfächer aus den vergangenen Jahren, die es Ihnen erlauben, Ihre Chancen auf Zulassung einzuschätzen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
- einer deutschen staatlichen Hochschule,
- einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule