Bearbeitet Anerkennung Fernstudium
Hallo,
wenn ich im Fernstudium Erziehungswissenschaft studiere, ist es dann möglich im nächsten Jahr in ein Präsenzstudium der Uni Hamburg zu wechseln und die bisher erbrachten Leistungen anzuerkennen. Ziel ist ein Lehramtsstudium für die Primarstufe.

Vielen Dank für eine Info!
Re: Anerkennung Fernstudium
Hallo BMachmer,

Der Wechsel ist möglich, allerdings müssen Sie sich dazu neu an der Uni Hamburg für ein Lehramtsstudium bewerben. Die Lehramtsstudiengänge der Uni Hamburg werden derzeit reformiert, daher kann es sein, dass es im nächsten Jahr bereits ein reines Lehramt für die Primarstufe geben wird. Die Planungen sehen dies vor, ob es gelingt, den Zeitplan einzuhalten, kann ich Ihnen aber derzeit noch nicht sagen. Sollte der Studiengang noch nicht zum Wintersemester 20/21 eingeführt werden, müssten Sie sich für das Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I bewerben: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... ufe-i.html

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. wenn Sie derzeit nur Erziehungswissenschaft studieren, kommt eine Anrechnung vermutlich auch nur in diesem Fach in Frage. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch. In Bezug auf den geplanten neuen Studiengang wird Ihnen allerdings vermutlich noch keine konkrete Antwort hinsichtlich der Anrechnungsmöglichkeiten gegeben werden können.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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