studienortwechsel / härtefälle
Verfasst: Di 30. Jul 2019, 15:38
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne erfahren auf welche Gesetzesverordnung sich die Uni Hamburg bezieht, wenn sie für den Studiengänge Pharmazie kategorisch einen Ortswechsel vor dem absolvierten Grundstudium ausschließt?
Welche Rechte besitzen Ortswechsler. die aus bestimmten familiären Gründen (Härtefälle) dennoch auf einen Wechsel vor Absolvierung des Grundstudiums angewiesen sind?
Mit freundlichen Grüßen
ich würde gerne erfahren auf welche Gesetzesverordnung sich die Uni Hamburg bezieht, wenn sie für den Studiengänge Pharmazie kategorisch einen Ortswechsel vor dem absolvierten Grundstudium ausschließt?
Welche Rechte besitzen Ortswechsler. die aus bestimmten familiären Gründen (Härtefälle) dennoch auf einen Wechsel vor Absolvierung des Grundstudiums angewiesen sind?
Mit freundlichen Grüßen