Guten Tag,
ich bin Studienanfänger.
aus Gründen der Fristeinhaltung, hatte ich mich im August "zur Vorsicht" (falls ich an der Uni HH keinen Platz bekommen würde), an der Uni Gießen eingeschrieben. Nun hatte ich doch einen Platz an der Uni HH bekommen und muss in Gießen meine Immatrikulation zurückziehen.
Ich habe zwischenzeitlich meine vorläufigen Unterlagen (Vorläufiges SemesterTicket, StudienAusweis) bekommen und soll zum Abschluss der Immatrikulationsprozedur die Semestergebühr überweisen + etwaige Exmatrikulationsunterlagen (wegen Hochschulwechsel) einreichen. Zählt da die Rücknahme der Immatrikulation (von der Uni Gießen) auch mit dazu?
MfG
Lieber Josh,
Eine Exmatrikulationsbescheinigung müssen Sie nur dann einreichen, wenn Sie im vorigen Semester an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren. Wenn Sie an einer anderen Hochschule auf einen Studienplatz verzichtet haben, für den Sie für dies Wintersemester zugelassen wurden, müssen Sie diesbezüglich nichts weiter einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Exmatrikulationsbescheinigung müssen Sie nur dann einreichen, wenn Sie im vorigen Semester an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren. Wenn Sie an einer anderen Hochschule auf einen Studienplatz verzichtet haben, für den Sie für dies Wintersemester zugelassen wurden, müssen Sie diesbezüglich nichts weiter einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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