Moin,
ich habe mich für einen Master beworben und wurde auch angenommen.
Ich habe bereits alle Unterlagen bis auf das Zeugnis vom Bachelor abgegeben. Da es noch paar Wochen dauert bis es ausgestellt wird, wollte ich fragen, ob man eine Bestanden-Bescheinigung einreichen soll oder ob es auch in paar Wochen reicht?
Danke.
Hallo JayDee,
Eine Bestanden-Bescheinigung müssen Sie nicht einreichen - Sie können das Zeugnis bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.03.2020) nachreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Bestanden-Bescheinigung müssen Sie nicht einreichen - Sie können das Zeugnis bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.03.2020) nachreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank.
Und wie ist das mit den Semestergebühren? Wann kommt da ein Zahlungsträger bzw. wann müssen die gezahlt werden?
Und wie ist das mit den Semestergebühren? Wann kommt da ein Zahlungsträger bzw. wann müssen die gezahlt werden?
Hallo JayDee,
Eine ausführliche Erläuterung der Abläufe nach der Immatrikulation finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/ae Dort ist auch erläutert, wann Sie den Semesterbeitrag zahlen müssen und wann Sie die Semesterunterlagen erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine ausführliche Erläuterung der Abläufe nach der Immatrikulation finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/ae Dort ist auch erläutert, wann Sie den Semesterbeitrag zahlen müssen und wann Sie die Semesterunterlagen erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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