Bearbeitet Rückmeldung nach Abgabe Masterarbeit
Hallo,

ich habe mein Masterarbeit bereits abgegeben und werde Voraussichtlich Ende August mein Ergebnis bekommen. Kann ich mich dennoch bereits zurückmelden, für den Fall dass ich nicht bestanden haben sollte? Und was ist wenn ich bestanden habe, gilt meine Semesterbescheinigung dennoch bis zum Ende des Wintersemesters?

Vielen Dank für die Hilfe
Beste Grüße
Re: Rückmeldung nach Abgabe Masterarbeit
Hallo smg,

Sofern Sie Ihr Zeugnis erst nach dem 30.09.2019 erhalten, können Sie sich für das Wintersemester noch einmal zurückmelden. Die Semesterbescheinigung gilt dann für das gesamte Semester, unabhängig von der Ausstellung des Zeugnisses. Bitte beachten Sie aber, dass einige andere Einrichtungen, z.B. Krankenkassen, nicht das Datum der Exmatrikulation, sondern z.B. das Datum der letzten Prüfung oder das Datum des Zeugnisses als Enddatum des Studierendenstatus ansehen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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