Hallo,
Ich gebe Mitte Oktober meine Bachelorarbeit ab. Nun ist die Frage, wann ich mich exmatrikulieren kann um meinen Bachelor vollständig abgeschlossen zu haben. Geht das erst, wenn ich das Ergebnis habe oder kann ich schon mit Abgabe den Antrag stellen?
Liebe Grüße
Emily Keppel
Liebe Frau Keppel,
Das können Sie tun. Sie sollten es aber nur dann tun, wenn Sie vollkommen sicher sind, dass Sie die Bachelorarbeit bestehen. Wenn Sie exmatrikuliert sind, kann es schwierig werden, eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen. Sollten Sie in Bezug darauf unsicher sein, erkundigen Sie sich bitte noch einmal bei dem Studienbüro Ihres Studiengangs, ob es in diesem Zusammenhang Probleme geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das können Sie tun. Sie sollten es aber nur dann tun, wenn Sie vollkommen sicher sind, dass Sie die Bachelorarbeit bestehen. Wenn Sie exmatrikuliert sind, kann es schwierig werden, eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen. Sollten Sie in Bezug darauf unsicher sein, erkundigen Sie sich bitte noch einmal bei dem Studienbüro Ihres Studiengangs, ob es in diesem Zusammenhang Probleme geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Ich habe nun dazu noch eine Frage.
Muss ich nur zum Zeitpunkt der Anmeldung immatrikuliert sein oder bis zur Abgabe der Bachelorarbeit?
Vielen Dank und beste Grüße
Muss ich nur zum Zeitpunkt der Anmeldung immatrikuliert sein oder bis zur Abgabe der Bachelorarbeit?
Vielen Dank und beste Grüße
Liebe Frau Keppel,
Meine Empfehlung bezog sich auf den Zeitraum bis Sie sicher wissen, dass Sie bestanden haben, also auch bis zur Abgabe.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Meine Empfehlung bezog sich auf den Zeitraum bis Sie sicher wissen, dass Sie bestanden haben, also auch bis zur Abgabe.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Liebe Frau Schelling,
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Wie ist es aber rein von der Form geregelt. Dass es Probleme gibt, wenn man durchfällt und nicht mehr immatrikuliert ist, ist mir bewusst. Allerdings beginne ich ab Oktober mein Masterstudiengang und würde mich dazu jetzt gerne einschreiben und würde mit der Exmatrikulation Komplikationen aus dem Weg gehen. Daher meine Frage, ob es ausreicht nur bei der Anmeldung der Bachelorarbeit immatrikuliert zu sein (auch mit dem Risiko, dass es Probleme beim Nicht-Bestehen gibt)
Vielen Dank und beste Grüße
Emily Keppel
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Wie ist es aber rein von der Form geregelt. Dass es Probleme gibt, wenn man durchfällt und nicht mehr immatrikuliert ist, ist mir bewusst. Allerdings beginne ich ab Oktober mein Masterstudiengang und würde mich dazu jetzt gerne einschreiben und würde mit der Exmatrikulation Komplikationen aus dem Weg gehen. Daher meine Frage, ob es ausreicht nur bei der Anmeldung der Bachelorarbeit immatrikuliert zu sein (auch mit dem Risiko, dass es Probleme beim Nicht-Bestehen gibt)
Vielen Dank und beste Grüße
Emily Keppel
Liebe Frau Keppel,
Diese Frage müssen Sie dem Studienbüro Ihres Studiengangs stellen, wie schon vorher erwähnt. Entschuldigen Sie bitte - ich habe selbst gesehen, dass meine vorherige Antwort in dem Punkt etwas unklar war. Ob Sie aus formalen Gründen eingeschrieben bleiben müssen, kann nur das Studienbüro anhand der Prüfungsordnung entscheiden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Diese Frage müssen Sie dem Studienbüro Ihres Studiengangs stellen, wie schon vorher erwähnt. Entschuldigen Sie bitte - ich habe selbst gesehen, dass meine vorherige Antwort in dem Punkt etwas unklar war. Ob Sie aus formalen Gründen eingeschrieben bleiben müssen, kann nur das Studienbüro anhand der Prüfungsordnung entscheiden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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