Ablehnungsbescheid
Verfasst: Mi 14. Aug 2019, 10:59
Ich habe mich online für einen Studienplatz Kunstgeschichte in Hamburg ab WS 19/20 beworben. Ich habe einen Ablehnungsbescheid bekommen mit der Begründung, ich hätte in dem Studiengang bereits studiert und gälte deshalb nicht als Studienanfängerin. "Es fehlt der Nachweis, das Sie im beantragten Studiengang bisher keine Leistungen erbracht haben.
Ich hatte mich tatsächlich 1975 für das Fach Kunstgeschichte eingeschrieben, aber keine Studienleistungen erbracht. Auf meine Nachfrage bei den Universitäten, an denen ich damals studiert hatte, konnte mir aufgrund der langen Zeit zwischen meinem vorherigen Studium und jetzt kein Transkript of Records erstellt werden.
Daraufhin habe ich mich an das Forum der Uni Hamburg gewendet. Hauke Winkler hatte mir auf meine Frage im Forum bezüglich dieser Unbedenklichkeitsbestätigung folgendes geschrieben:" Den Nachweis nicht erbrachter Studienleistungen (um sich in das erste Fachsemester einzuschreiben zu können), brauchen Sie (i.d.R.) nur, wenn der Studiengang in Name und Abschluss übereinstimmt. Da Sie 1975 nicht auf einen Bachelor of Arts studiert haben, sondern auf Diplom, können Sie sich regulär ins erste Fachsemester einschreiben. Dies würde (folglich) auch gelten, hätten Sie während des Erststudiums Leistungen erbracht."
Demnach wäre der Ablehnungsbescheid ungültig.
AN WELCHE STELLE WENDE ICH MICH, UM DEM ABLEHNUNGSBESCHEID ZU WIDERSPRECHEN?
Ich hatte mich tatsächlich 1975 für das Fach Kunstgeschichte eingeschrieben, aber keine Studienleistungen erbracht. Auf meine Nachfrage bei den Universitäten, an denen ich damals studiert hatte, konnte mir aufgrund der langen Zeit zwischen meinem vorherigen Studium und jetzt kein Transkript of Records erstellt werden.
Daraufhin habe ich mich an das Forum der Uni Hamburg gewendet. Hauke Winkler hatte mir auf meine Frage im Forum bezüglich dieser Unbedenklichkeitsbestätigung folgendes geschrieben:" Den Nachweis nicht erbrachter Studienleistungen (um sich in das erste Fachsemester einzuschreiben zu können), brauchen Sie (i.d.R.) nur, wenn der Studiengang in Name und Abschluss übereinstimmt. Da Sie 1975 nicht auf einen Bachelor of Arts studiert haben, sondern auf Diplom, können Sie sich regulär ins erste Fachsemester einschreiben. Dies würde (folglich) auch gelten, hätten Sie während des Erststudiums Leistungen erbracht."
Demnach wäre der Ablehnungsbescheid ungültig.
AN WELCHE STELLE WENDE ICH MICH, UM DEM ABLEHNUNGSBESCHEID ZU WIDERSPRECHEN?