Hallo,
ich habe gerade meine Zulassung an der UHH für Lehramt Gymnasium Deutsch/Bio für das 1.FS erhalten und hab viele organisatorische Fragen:
Zum einen bin ich gerade in Bremen immatrikuliert. Wenn ich mich dort exmatrikuliere, sollte ich als Exmatrikulationstermin so schnell wie möglich angeben oder reicht der 30.9? Ich kann ja nicht gleichzeitig in zwei Uni immatrikuliert sein oder? Die Exmatrikulationsbestätigung muss ich allerdings der Immatrikulation anhängen und ich möchte nicht, dass es Probleme gibt, wenn dort 30.9. steht. Jedoch werden die erbrachten Leistungen erst bis zum 30.9. als Scheine erstellt und ich möchte die Leistungen nicht verlieren.
Zum anderen habe ich erbrachte Leistungen in sehr ähnlichen Studiengängen und möchte diese anrechnen lassen. Kann ich dies einfach sobald meine Matrikelnummer da ist in den spezifischen Fachbereichen machen lassen? Mein vorheriger Studiengang war auch Lehramt Biologie und Germanistik, da es aber nicht ganz übereinstimmt musste ich angeben, dass ich kein gleiches Studium habe/hatte. Ich habe Bedenken, dass die Ähnlichkeit bei der Anrechnung zum Problem wird und ich möchte den Studienplatz nicht verlieren, falls das überhaupt möglich ist.
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der vielen Fragen.
Hannah
Liebe Hannah,
Wenn die Exmatrikulationsbescheinigung auf den 30.09. ausgestellt ist, ist das vollkommen in Ordnung. Sie sind erst ab dem 01.10. an der Uni Hamburg immatrikuliert, auch wenn Sie sich jetzt schon einschreiben.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Anrechnungen werden an der Uni Hamburg in der Tat nach der Immatrikulation von den Fachbereichen selbst vorgenommen. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Ihre Angaben in der Bewerbung sind für die Anrechnung vollkommen irrelevant - dafür zählen nur die Inhalte der Leistungen, die Sie erbracht haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn die Exmatrikulationsbescheinigung auf den 30.09. ausgestellt ist, ist das vollkommen in Ordnung. Sie sind erst ab dem 01.10. an der Uni Hamburg immatrikuliert, auch wenn Sie sich jetzt schon einschreiben.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Anrechnungen werden an der Uni Hamburg in der Tat nach der Immatrikulation von den Fachbereichen selbst vorgenommen. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Ihre Angaben in der Bewerbung sind für die Anrechnung vollkommen irrelevant - dafür zählen nur die Inhalte der Leistungen, die Sie erbracht haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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