Guten Tag, ich habe heute den Bescheid bekommen, dass ich zum WS 2019 im Hauptverfahren nicht für ein Lehramtsstudium (Primarbereich) an der Uni HH zugelassen werde. Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Besteht Chance, dass ich im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalte? Wie lange soll ich dann abwarten?
2. Falls ich auch im Nachrückverfahren (wie lange läuft das?) keinen Studienplatz erhalte...
3. ...wie kann ich mich erfolgreich einklagen?
4. Oder soll ich nicht abwarten und mich sofort aufgrund des Ablehnungsbescheids im Hauptverfahren einklagen?
Freue mich auf hilfreiche Antworten und gute Tipps
Anabel
Liebe Anabel,
Zu Ihren Chancen im Nachrückverfahren können wir Ihnen keine Auskunft geben, da diese davon abhängen, wie viele Bewerber*innen die in der Rangliste vor Ihnen sind, Ihre Plätze annehmen. Dazu haben wir derzeit aber natürlich auch noch nicht mehr Informationen als Sie.
Wenn Sie Widerspruch einlegen möchten, können Sie das bedenkenlos jetzt schon tun - der Zeitpunkt des Widerspruchs hat keine Auswirkungen auf den Ausgang des Widerspruchsverfahrens - wichtig ist nur, dass Sie den Widerspruch innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen ab Zustellung des Ablehnungsbescheids einlegen. Darüber hinaus beraten wir nicht zu den Chancen eines Widerspruchs. Der Allgemeine Studierendenausschuss der Uni Hamburg berät aber dazu: https://www.asta.uni-hamburg.de/2-berat ... atung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Zu Ihren Chancen im Nachrückverfahren können wir Ihnen keine Auskunft geben, da diese davon abhängen, wie viele Bewerber*innen die in der Rangliste vor Ihnen sind, Ihre Plätze annehmen. Dazu haben wir derzeit aber natürlich auch noch nicht mehr Informationen als Sie.
Wenn Sie Widerspruch einlegen möchten, können Sie das bedenkenlos jetzt schon tun - der Zeitpunkt des Widerspruchs hat keine Auswirkungen auf den Ausgang des Widerspruchsverfahrens - wichtig ist nur, dass Sie den Widerspruch innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen ab Zustellung des Ablehnungsbescheids einlegen. Darüber hinaus beraten wir nicht zu den Chancen eines Widerspruchs. Der Allgemeine Studierendenausschuss der Uni Hamburg berät aber dazu: https://www.asta.uni-hamburg.de/2-berat ... atung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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