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Exmatrikulation zurücknehmen

Verfasst: Di 22. Sep 2015, 18:18
von Problemchen11
Liebes CampusCenter Forum-Team,
ich habe mich vor knapp einer Woche an der Uni Hamburg exmatrikuliert, weil ich mein Studium an der Uni Bonn weitermachen möchte. Jetzt sind heute leider einige organisatorische Probleme bei der Einschreibung an der Uni Bonn aufgetreten, sodass ich nicht weiß, ob ich mein Studium dort jetzt tatsächlich weiter führen kann. Nun meine Frage: Wäre es theoretisch möglich, meine Exmatrikulation zurück zu ziehen? Ich habe mich zum Ende des SoSe exmatrikulieren lassen!
Vielen Dank für eure Hilfe :)

Re: Exmatrikulation zurücknehmen

Verfasst: Mi 23. Sep 2015, 10:52
von Team Studierendenangelegenheiten
Hallo Problemchen11,

damit die Exmatrikulation storniert werden kann, benötigen wir eine schriftliche formlose Stellungnahme.
Bitte fügen sie Nachweise der "neuen" Hochschule bei, aus der die Problematik ersichtlich ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten

Re: Exmatrikulation zurücknehmen

Verfasst: Mi 23. Sep 2015, 10:57
von Problemchen11
Ok, vielen Dank!
Bis zu welchem Zeitpunkt wäre die Aufhebung der Exmatrikulation denn möglich?
Liebe Grüße

Re: Exmatrikulation zurücknehmen

Verfasst: Fr 25. Sep 2015, 08:51
von Problemchen11
Hey liebes CampusCenter Forum-Team,
Es wäre super lieb, wenn ihr mir meine letzte Frage nochmal beantworten würdet:) telefonisch erreiche ich nämlich leider niemanden, der mir das sagen könnte.
Liebe Grüße

Re: Exmatrikulation zurücknehmen

Verfasst: Fr 25. Sep 2015, 10:05
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Problemchen11,

Ihre Frage wird gerade geklärt - Sie erhalten noch eine Antwort vom Team Studierendenangelegenheiten. Stellen Sie den Antrag aber am besten so schnell wie möglich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Exmatrikulation zurücknehmen

Verfasst: Fr 9. Okt 2015, 08:35
von Team Studierendenangelegenheiten
Hallo Problemchen11,

Dies sollte so zeitnah wie möglich erfolgen. Wenn der Grund für die Exmatrikulation ein Hochschulwechsel war, der nun nicht zustande kommt , dann sollte man in der ersten Woche des Semesters den Antrag auf Wiedereinschreibung/ Storno der Exmatrikulation stellen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten