Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere Medien-und Kommunikationswissenschaften im 2. Semester und möchte mein Nebenfach von Jura zu BWL wechseln. Ich habe auch bereits eine Zulassungsbescheinigung zu meinem neuen Nebenfach erhalten.
Hierzu habe ich noch folgende Fragen:
Ist außer der Abgabe des Immatrikulationsantrags noch etwas zu beachten?
Ist das Formular "Antrag auf Anrechnung von Leistungen für den Wahlbereich" das Richtige, um mir die Veranstaltungen aus meinem alten Nebenfach in Studium Generale anrechnen zu lassen?
Kann ich diesen Antrag bereits jetzt abgeben oder muss ich damit warten bis in Stine mein neues Nebenfach eingetragen ist?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Cece,
zusätzlich zum Immatrikulationsantrag müssen Sie auch noch weitere Dokumente einreichen: https://www.uni-hamburg.de/einschreibung Ansonsten ist nichts weiter zu beachten.
Der Antrag ist der richtige. Sie sollten ihn erst dann stellen, wenn Sie für das neue Nebenfach eingeschrieben sind.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
zusätzlich zum Immatrikulationsantrag müssen Sie auch noch weitere Dokumente einreichen: https://www.uni-hamburg.de/einschreibung Ansonsten ist nichts weiter zu beachten.
Der Antrag ist der richtige. Sie sollten ihn erst dann stellen, wenn Sie für das neue Nebenfach eingeschrieben sind.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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