Bearbeitet Welches Rechtsmittel gegen unberechtigte Ablehnung des Nebenfachs
Ablehnung des Nebenfachwunsches Politikwissenschaft trotz ausreichender Kriterien (Abinote 1,5); laut telefonischer Auskunft wurde die im Antrag korrekt angegebene Note falsch (als 2,7!!!) verarbeitet, was zur Ablehnung führte. Eine Korrektur wurde telefonisch nicht angeboten sondern verweigert. (Hauptfach BA Deutsche Sprache und Literatur). - Betrifft meine Tochter, welche sich wg einer Auslandsreise derzeit nicht selbst kümmern kann. Wenn es keine Chance mit Widerspruch oder Einspruch gibt, kann es ja nur über ein Verwaltungsgericht gehen?
Re: Welches Rechtsmittel gegen unberechtigte Ablehnung des Nebenfachs
Lieber Herr Menne,

Telefonisch können selbstverständlich aus Datenschutzgründen keine Änderungen an Angaben in Bewerbungsformularen vorgenommen werden, da die Identität von Anrufern am Telefon nicht überprüft werden kann.

Zu möglicherweise im Bewerbungsverfahren falsch berechneten Noten können wir hier im Forum mangels personenbezogener Daten keine Auskünfte geben. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Note Ihrer Tochter falsch berechnet wurde, melden Sie sich gern über das folgende Kontaktformular unter Angabe der Bewerbungsnummer Ihrer Tochter, dann prüfen wir das: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc

Sollte die Klärung kein für Sie zufriedenstellendes Ergebnis haben, können Sie Widerspruch einlegen - das Prozedere dazu ist hier erklärt: https://www.uni-hamburg.de/widerspruch

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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