Hallo
Für die Einfangsprüfung (studieren ohne Abitur) muss man ja 3 Jahre nach der Ausbildung gearbeitet haben.
Nun steht ja immer das Zeiten der Kindererziehung angerechnet werden können, bezieht sich das nur auf die „offizielle Elternzeit“ oder ist es auch möglich nach 3 Jahren Berufserfahrung in Teilzeit an der Prüfung teilzunehmen, eben weil ich alleinerziehende Mutter von 2 Kindern bin und deswegen nur Teilzeit arbeiten konnte?
Hallo Pinkewolke83,
Zeiten der Kindererziehung können bis zur Dauer von zwei Jahren auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. D.h. zwei Jahre in Teilzeit werden Ihnen in Kombination mit der Kindererziehung als Vollzeittätigkeit angerechnet. Entweder müsste dann ein drittes Jahr in Vollzeit oder eine entsprechend längere Tätigkeit in Teilzeit hinzukommen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Zeiten der Kindererziehung können bis zur Dauer von zwei Jahren auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. D.h. zwei Jahre in Teilzeit werden Ihnen in Kombination mit der Kindererziehung als Vollzeittätigkeit angerechnet. Entweder müsste dann ein drittes Jahr in Vollzeit oder eine entsprechend längere Tätigkeit in Teilzeit hinzukommen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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