Bearbeitet Nachrückverfahren trotz Zulassungsangebot
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich für das Studienfach Psychologie beworben. Ich wurde als Härtefall berücksichtigt. Es gibt 10 Plätze und ich befinde mich auf Rang 24 und 9 sind bereits ausgeschieden.
Ich habe bereits ein Zulassungsangebot für ein anderes Fach bekommen. Meine Frage ist, wenn ich am Ende der Phase immer noch kein Angebot für Psychologie erhalten habe und automatisch das andere Fach angenommen wird, werde ich dann noch berücksichtigt sollte es bei Psychologie ein Nachrücken geben?

LG
Re: Nachrückverfahren trotz Zulassungsangebot
ACHTUNG: Diese Antwort enthält eine falsche Information. Bitte die Korrektur unten beachten!

Hallo Samura,

Wenn Sie am Ende der Koordinierungsphase 2 ein für ein anderes Angebot automatisch zugelassen werden, nehmen Sie auch für höhere priorisierte Bewerbungen nicht mehr an eventuell statt findenden Nachrückverfahren teil, da Sie dann ja einen Studienplatz, für den Sie sich beworben haben, erhalten haben. An ggf. statt findenden lokalen Nachrückverfahren nehmen Sie nur dann teil, wenn Sie für keine Ihrer Bewerbungen eine Zulassung bekommen haben. Wenn Ihnen also die Teilnahme an einem eventuell statt findenden Nachrückverfahren für eine Ihrer Bewerbung wichtiger ist als eine sichere Zulassung für eine Ihrer anderen Bewerbungen, müssen Sie die anderen Bewerbungen vor Ende der Koordinierungsphase 2 zurückziehen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Nachrückverfahren trotz Zulassungsangebot
Hallo Samura,

ich muss meine oben stehende Antwort korrigieren. Bei einer automatischen Annahme des Zulassungsangebots werden Sie in den Nachrückverfahren für höher priorisierte Bewerbungen berücksichtigt. Nur wenn Sie selbst das Angebot aktiv annehmen, werden Sie aus den Nachrückverfahren für höher priorisierten Angebote ausgeschlossen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Nachrückverfahren trotz Zulassungsangebot
Hallo Frau Schelling,

vielen lieben Dank für Ihre hilfreiche Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
Re: Nachrückverfahren trotz Zulassungsangebot
Sehr geehrte Frau Schelling,
es ist schon eine Weile her aber meine Tochter hat das gleiche Problem. Sie will eigentlich Humanmedizin studieren, hat aber auch Tiermedizin angegeben und dort in der höchsten Priorität-Stadt ein Angebot erhalten, dieses aber nicht aktiv angenommen. Wir dachten wir warten noch bis zum Ende der Koordinierungsphase am 24.08. in diesem Jahr, haben aber nicht berücksichtig, dass ja am Schluss die letzten beiden Tage die Portalsperre ist und wir jetzt nichts mehr ändern können. Jetzt wurde ihr automatisch von Hochschulstart Tiermedizin zugewiesen und die Absagen aller Humanmedizin Unis. Kann sie jetzt noch am Nachrückverfahren teilnehmen? Oder zumindest am Losverfahren? Besten Dank und lieben Gruß, Dirk
Re: Nachrückverfahren trotz Zulassungsangebot
Lieber Dirk,

Die Regeln im Dialogorientierten Serviceverfahren (DOSV) wurden inzwischen verändert: Wenn Ihre Tochter in der Koordinierungsphase einen Studienplatz erhalten hat, kann sie leider nicht mehr am koordinierten Nachrücken teilnehmen, d.h. weder am Nachrückverfahren noch am Losverfahren: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ecken.html Wir raten daher immer dazu, sich im DOSV nur für Studienplätze zu bewerben, mit denen man hinterher auch wirklich zufrieden ist und frühzeitig auf eine den eigenen Interessen entsprechende Priorisierung zu achten.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine günstigere Auskunft geben kann.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Nachrückverfahren trotz Zulassungsangebot
Sehr geehrte Frau Schelling,

danke für die Info in diesem Thread.

Kann man am koordinierten Nachrücken für höherpriorisierte Studiengänge teilnehmen, wenn man bereits ein aktives Angebot hat, das aber nicht so gut passt und man dieses vor Ende der Koordinierungsphase ablehnt bzw. die Bewerbung zurückzieht?

Eine Zulassung hat dann ja noch nicht stattgefunden, nur ein Angebot.

Besten Dank!
Sebastian
Re: Nachrückverfahren trotz Zulassungsangebot
Hallo,

ich hätte eine Nachfrage: ich habe ein Angebot für die Uni Bremen bekommen, jedoch kann ich da nicht hin, da es keine rechtzeitige Wohnmöglichkeit gibt und es mit dem Pendeln zu lange dauert. Das wäre jetzt auf der 4. Position bei mir auf Hochschulstart priorisiert. Die Uni Hamburg ist auf der 1. und 2. Position - kann ich am Ende der Koordinierungsphase trotz des Angebots noch teilnehmen oder muss ich die Bewerbung für Bremen erstmal zurückziehen? Es handelt sich um BWL für Bremen und zuerst BWL und dann Jura in Hamburg.

LG, D.M.
Re: Nachrückverfahren trotz Zulassungsangebot
Hallo D.M.,

Wenn Sie die beiden Bewerbungen für die Uni Hamburg höher priorisiert haben als die für die Uni Bremen, können Sie abwarten, ob Sie für die Bewerbungen ebenfalls Zulassungsangebote erhalten. Das Angebot der Uni Bremen bleibt innerhalb der Koordinationsphase erhalten, so lange Sie kein Angebot für eine höher priorisierte Bewerbung bekommen. Sollten Sie bis zum Ende der Koordinationsphase kein Angebot für einen der beiden Studiengängen an der Uni Hamburg bekommen und erhalten Sie die Bewerbung für Bremen aufrecht, bekommen Sie am Ende der Koordinationsphase automatisch eine Zulassung für Bremen und können nicht mehr am koordinierten Nachrücken für Hamburg teilnehmen. D.h. wenn Sie am koordinierten Nachrücken für die beiden Studiengänge in Hamburg teilnehmen möchten, müssen Sie Ihre Bewerbung für Bremen vor dem Ende der Koordinationsphase zurückziehen. Das birgt aber natürlich das Risiko, dass Sie am Ende ganz ohne Studienplatz da stehen, wenn es dann im Nachrückverfahren für Hamburg nicht klappt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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