Bearbeitet Deutschsprachnachweis
Hallo,

obwohl ich die Bewerbungsunterlagen schon vor dem 15.7. einreichen musste, muss ich sie nun noch per Post schicken. In der Checkliste habe ich gelesen, dass ein Deutschsprachnachweis einzureichen ist (den hatte ich auch schon im Juli eingereicht). Ich habe zwar 2013 die C1 Püfung beim Goethe Institut bestanden und einen zweijährigen Master in Deutschland absolviert (Sprache des Studiums war Deutsch). Ich hoffe, das reicht als Sprachnachweis?!

Freue mich auf eine Antwort, danke
Re: Deutschsprachnachweis
Hallo Neuesstudium2,

ein Nachweis von 2013 ist zu alt, um akzeptiert werden zu können. Wann haben Sie denn das Masterstudium abgeschlossen?

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Deutschsprachnachweis
Hallo, das war 2014.Ist das ok?
Re: Deutschsprachnachweis
September 2014. Ist es auch zu alt?
Re: Deutschsprachnachweis
Hallo Neuesstudium2 ,

Entschuldigen Sie die Nachfrage, ich habe da selbst etwas durcheinander bekommen. Im Falle eines in Deutschland abgeschlossenen Studiums als Sprachnachweis gibt es keine zeitliche Begrenzung - die Begrenzung von drei Jahren Gültigkeit gilt nur für Sprachzertifikate. Das Zeugnis des Masterstudiums reicht also als Nachweis aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Deutschsprachnachweis
Oh super, danke!!
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