Bearbeitet Nachrückverfahren
Ich habe heute einen Ablehnungsbescheid für den Master Politikwissenschaft erhalten. In diesem steht, dass ich auf Listenplatz/Ranking: 74 bin und unter "Informationen zum Nachrückverfahren" Folgendes: Sollte es in dem von Ihnen angestrebten Studiengang zu einem Nachrückverfahren kommen, sind noch 5 Bewerbungen vor Ihnen.

Sind nun 74 oder 5 Personen vor mir? Für mich widersprechen sich diese Zahlen.

Vielen Dank im Voraus
Re: Nachrückverfahren
Liebe Ulla,

Die Zahlen beinhalten keinen Widerspruch, da auch die zugelassenen Bewerber*innen in der Rangliste geführt werden. D.h. vor Ihnen in der Rangliste sind 67 zugelassene Bewerber*innen und 5 potentielle Nachrücker*innen, die derzeit ebenfalls abgelehnt wurden - das ergibt dann Ihren Listenplatz 74.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten